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PSD2: Mehr Wettbewerb nicht zu erwarten

Ein erstes Fazit zur neuen Zahlungsdiensterichtlinie

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Die neue Zahlungsdiensterichtlinie sollte mehr Wettbewerb im europäischen Zahlungsverkehr und mehr Fairness für Third Party Provider ermöglichen. Ist ihr das tatsächlich gelungen? Ein erstes Fazit.

Zwischenfazit zur neuen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2

Ein erstes Zwischenfazit zur neuen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2.

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Mehr Wettbewerb, mehr Fairness: Seit der Umsetzung der PSD2 im Januar 2018 haben Bankkunden einen Anspruch darauf, dritte Zahlungsdienstleister (TPP) für die Zahlungsauslösung zu nutzen oder bei ihnen Kontoinformationen abzurufen. Ziel der EU war es, mehr Wettbewerb im Zahlungsverkehr zu schaffen und den Brancheneinstieg von Nichtbanken zu erleichtern. Doch hat PSD2 tatsächlich mehr Wettbewerb geschaffen? Aus Sicht der Marktteilnehmer stellt sich zudem die Frage, ob andere Lösungen nicht vielleicht sinnvoller gewesen wären.

FinTech-Dienstleistungen unter Aufsicht

Fakt ist: PSD2 hat eine regulatorische Lücke geschlossen. Dass FinTech-Dienstleistungen im Zahlungsverkehr unter Aufsicht gestellt werden, ist im Sinne des Verbrauchers, der Kreditinstitute und der FinTechs. Ein solcher Schritt erhöht das Vertrauen in die neuen Services und verbessert deren Qualität.

Die aktuell regulierten Dienstleistungen – Drittkartenemittent, Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst – sind erst einmal nicht neu. Große Händler geben bereits seit Jahren Kundenkarten mit Zahlfunktion heraus, im Internet haben sich alternative Zahlmethoden zur Kreditkarte ebenfalls schon bewährt. Und Kontoinformationen können längst nicht mehr nur ausschließlich durch das bankeigene Online-Banking abgerufen werden.

Bislang allerdings kommunizierte der Kunde mittels Software immer direkt mit seinem kontoführenden Zahlungsdienstleister. Durch das Aufkommen von FinTechs und der Verlagerung in die Cloud hat sich dies geändert: Die Dienstleistungen finden direkt im Internet statt. Die Zugangsdaten liegen damit nicht mehr bei den Bankkunden, sondern bei den FinTechs. Hier setzt die Regulierung mit der Zulassungspflicht für die entsprechenden Dienstleistungen an.

Einigung auf Schnittstellen notwendig

Theoretisch ermöglicht die Regulierung den Zugang zu Zahlungskonten im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Teil der PSD2 ist darum auch die Forderung an die Banken, Schnittstellen für den Zugang zu Kontoinformationen einzurichten. Praktisch konnten sich die Geldinstitute bislang aber noch nicht einmal auf nationaler Ebene auf einen Standard verständigen. Mit dem Zugang zu den Kontodaten steht und fällt jedoch die Teilhabe der TPPs, die – zumindest außerhalb Deutschlands – weiterhin hauptsächlich via Screen Scraping agieren. Immerhin: Ein Großteil der deutschen Banken hat sich auf einen Zugang via der Berlin Group Schnittstelle geeinigt.

Großer Zuwachs an Dienstleistern unwahrscheinlich

Ob nach PSD2 sehr viele neue Dienstleister in den Zahlungsverkehrsmarkt einsteigen, wird sich zeigen. Im Rückblick gab es bei der Umsetzung der PSD im Jahr 2009 zunächst eine größere Registrierungswelle, danach blieb die Zahl der Anmeldungen stabil. Ein ähnliches Szenario ist auch jetzt zu erwarten. Das liegt zum einen an der Hürde der Zulassungserfordernisse, zum anderen daran, dass viele Dienstleistungen bereits von den Banken angeboten werden. So können Kontoinformationen bei vielen Kreditinstitutionen inzwischen über Apps abgerufen werden, in die zusätzlich auch Konten anderer Banken eingebunden sind.

Bei den Zahlungsauslösediensten sieht es ähnlich aus. Die Kunden haben bereits vielfältige Möglichkeiten, im Netz zu bezahlen – ob via Kreditkarte, Lastschrift, Rechnung oder durch Zahlungsauslösedienste wie paydirekt oder Sofort.

Keine Vorteile für den stationären Handel

Der Handel hat zwar Interesse daran, Kosten und Risiken für die Zahlungsabwicklung so gering wie möglich zu halten, ist aber abhängig davon, welche Zahlungsverfahren die Kunden akzeptieren. Derzeit sind keine Anwendungen am stationären Point of Sale geplant, die Zahlungsdienstleistungen der TPPs sind für E-Commerce und die Online-Welt gestaltet.

Einige notwendige Neuerungen aus Kundenperspektive wurden ausgespart: In der PSD2 sind nur Zahlungskonten aufgenommen. Dadurch kann der Kunde zwar flexibel sein Girokonto einsehen – aber zum Beispiel für Tagesgeldkonten müssen Informationen über andere Schnittstellen oder via Screen Scraping beschafft werden. Einen vollständigen Finanzüberblick auf einen Klick hat der Kunde immer noch nicht.

Fazit: Alternative Regulierungen wären sinnvoller gewesen

Für FinTechs ist es nun möglich, europaweit ihre Dienstleistungen in einem regulierten Rahmen anzubieten. Ob daraus ein stärkerer Wettbewerb resultiert, bleibt abzuwarten. Einige Dienstleister in der Zahlungsbranche werden sicherlich künftig europaweit agieren, ihre Anzahl wird jedoch nicht signifikant steigen. In diesem Zusammenhang wären alternative und auch zusätzliche Regulierungen sinnvoller gewesen:

  • Verpflichtung auf die Nutzung der gängigen Schnittstellen, Strafe bei Zugriff über eine andere Schnittstelle.
  • Ausdehnung der Schnittstelle auf alle Konten und Depots und auf alle Geschäftsvorfälle, die online angeboten werden.
  • Opt-out für Kunden, die nicht via Schnittstelle erreichbar sein möchten.
  • Keine Mitnutzung der von Banken aufgebauten Infrastruktur von direkten und indirekten Wettbewerbern free of charge; hier müsste eine regulierte Vergütung erfolgen, ähnlich wie beim Telefonnetz durch die Bundesnetzagentur .
  • Möglichkeit, die Authentifizierung je nach Dienstleistung zu variieren oder in Absprache zwischen TTP und der Bank auf den TTP zu übertragen – dann profitiert auch der stationäre Point of Sale von den Dienstleistungen.

Über den Autor

Nils Purwin

Nils Purwin ist Zahlungsverkehrsexperte bei der PPI AG für In- und Auslandszahlungsverkehr, Regulierung und Compliance. Mit seinem juristischen und betriebswirtschaftlichen Hintergrund und seiner Erfahrung im internationalen Bankenumfeld liegen seine Beratungsschwerpunkte auf der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen, der Sicherheit im Zahlungsverkehr und der Durchsetzung von Finanzsanktionen.

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