Die Kunstsammlung als digitales Wertpapier

Tokenisierung macht non-bankable Assets bankfähig

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Bislang galten viele Vermögenswerte als nicht bankfähig: vom Picasso-Gemälde über die Luxusvilla bis zur Oldtimersammlung. Die Distributed-Ledger-Technologie ändert das gerade. Durch digitale Tokens werden in Zukunft auch Anteile an Kunstwerken handelbar.

Digitale Tokens machen aus Kunst Wertpapiere

Digitale Tokens machen aus Kunst liquide und handelbare Wertpapiere.

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Viele Vermögenswerte sind aktuell nicht bankfähig. Man geht davon aus, dass weltweit 40 Prozent aller Vermögenswerte zu diesen non-bankable bzw. illiquiden Assets zählen. Davon sind Immobilien in der Regel ebenso betroffen wie Kunstsammlungen oder Juwelen. Die Blockchain- bzw. Distributed-Ledger-Technologie ist aber in der Lage, auch diese Klasse von Assets bankfähig zu machen: durch Tokenisierung.

Der deutsche Gesetzgeber hat in Sache Tokens und Krypto-Assets EU-weit eine Vorreiterrolle. Krypto-Assets spielen schon im deutschen Kreditwesengesetz eine Rolle, und sie zu verwahren, ist eine Finanzdienstleistung, für die eine BaFin-Lizenz nötig ist.

Die Digitalisierung von Assets hat verschiedenste Vorzüge. Sie macht den Handel effizienter, und Tokens lassen sich in so kleinen Stückelungen ausgeben, dass die digitalen Wertpapiere die Demokratisierung des Wealth Managements fördern: Mit diesen Anlagen lassen sich ganz neue Kundengruppen adressieren.

Die Herausforderung der Risikobewertung

Tokenisierte non-bankable Assets eröffnen zwar interessante Renditechancen, aber weil nicht-bankfähige Vermögenwerte typischerweise nur selten gehandelt werden, braucht es zur Preisfindung und zur Einschätzung des Kursrisikos einschlägiges Fachwissen – ob der Token nun Anteile an einem bestimmten Picasso-Gemälde oder an einer Luxusvilla am Starnberger See repräsentiert. Doch Digitalisierung und künstliche Intelligenz unterstützen bei der Bewertung: Machine-Learning-Algorithmen und selbstlernende neuronale Netze können zwar ein entsprechendes Expertenwissen nicht vollständig ersetzen, aber sie verhelfen Anlegern und Vermögensverwaltern doch zu etwas mehr Unabhängigkeit von den Spezialisten, wenn es darum geht, Preise, mögliche Preisentwicklungen und Risiken zu beurteilen.

Kunstwerke als nicht-bankfähige Vermögenswerte

Um die Fragen von Investition und Handel mit nicht-bankfähigen Vermögenswerten zu beleuchten, ist der Kunstmarkt ein guter Ausgangspunkt. Kunstsammlungen sind notorisch illiquide, und wird ein Kunstgegenstand auf dem aktuellen Markt verkauft, geschieht dies in der Regel zu 100 Prozent. Erst die Verbindung eines Kunstwerks mit digitalen Tokens ermöglicht es, die Ticketgröße des Investments nach Belieben zu reduzieren, zum Beispiel durch die Ausgabe von Security Tokens mit jeweils 0,01 Prozent des Gesamtwerts. Dies ist eine unerlässliche Bedingung dafür, dass ein liquider Markt für Sammler und Investoren entsteht – einer, der nicht den Verkauf des gesamten Werks verlangt.

Um den Marktteilnehmern ein gemeinsames Eigentum an demselben Kunstwerk zu gestatten, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Zunächst ist ein Modell vorstellbar, das einem geschlossenen Fonds ähnelt. Wird das Kunstwerk dann irgendwann in der Zukunft verkauft, werden die Eigentümer der Tokens ihren Anteilen entsprechend entschädigt.
  • Alternativ ist vorstellbar, dass die Tokens frei auf einem Markt gehandelt werden. Jeder, der 51 Prozent der Tokenanteile besitzt, könnte die anderen Eigentümer zum Verkauf auffordern – bei Zahlung einer zuvor festgelegten Kontrollprämie über dem Marktwert der Tokens.

Smart Contract Tokens bieten Flexibilität

Während des gesamten Zeitraums, in dem das Kunstwerk sich per Security Tokens im Miteigentum anderer befindet, könnte es dennoch weiter von einem Museum oder einer privaten Kunstsammlung aufbewahrt und ausgestellt werden. Denn durch sogenannte Smart Contract Tokens lassen sich die Rechte und Pflichten der Verwahrung und Nutzung des Vermögensgegenstands vom Eigentum daran trennen. Die Besitzrechte, die solch ein Experience Token repräsentiert, regeln dann nur die Nutzung und Monetarisierung eines Kunstwerks – sie sind von den gemeinsamen Eigentumsrechten unterschieden. Entsprechend würde auch der Wert dieser zwei verschiedenen Rechte getrennt voneinander verhandelt. Auch dafür sind verschiedene Modelle denkbar.

  • Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten für die Ausstellung oder das Museum lassen sich, beispielsweise durch Smart Contracts, mit Eigentums-Tokens kombinieren, um Cashflows zu generieren.
  • Nutzungs-Tokens, die Museen aus dem Verkehr ziehen möchten oder die sie nicht als Teil ihrer ständigen Sammlung betrachten, könnten sie zudem teilweise oder vollständig monetarisieren.
  • Ein Museum könnte diese Smart Tokens auch verwenden, um anderen Ausstellern einen zeitlich begrenzten Zugang zu den Werken aus seiner ständigen Sammlung zu eröffnen, wobei es selbst die Mehrheit der Eigentumsrechte behält.

Dasselbe Konzept der Trennung von Eigentums- und Nutzungs-Tokens lässt sich auch auf andere non-bankable Assets übertragen: ob auf Immobilien, Luxusautomobile oder Yachten. So könnte etwa ein Luxusanwesen im Eigentum von hunderten Personen sein. Die Tokens dienen dann beispielsweise dazu, Mieteinkünfte unter den Eigentümern zu verteilen oder auch Zeitkontingente für die eigene Nutzung.

Tokens als integraler Bestandteil der Vermögensverwaltung

Für den Investor ist es eine wichtige Anforderung an die technologische Infrastruktur für seine tokenisierten non bankable Assets, dass sie bequem ist. D.h. sie sollte

  • geeignete Instrumente bereitstellen, um die eigenen Krypto-Assets zu verwahren und die entsprechenden Digital Wallets (auch Cyberwallets genannt) zu managen;
  • Transaktionskosten reduzieren; sie muss einen leichten Zugang zu Liquidität bieten und
  • über einen schlanken Prozess verfügen, um neue Tokens nach Belieben und mit wenig Aufwand schaffen zu können.

Manche Kernbankensysteme sind heute bereits um geschützte Krypto-Key-Management-Systeme erweitert und adressieren so die technologischen Herausforderungen. Zudem möchten Investoren ihre Krypto-Assets am liebsten im selben Portfoliomanagement-System verwalten wie ihre herkömmlichen Anlagen. Wegen des neuartigen und nicht-standardisierten Charakters von Krypto-Assets war dies früher oft schwierig.

Aber wenn Banken und Vermögensverwalter ihren Klienten heute eine nahtlose Integration von Krypto-Assets und Security Tokens in den gesamten Anlageprozess bieten, spielen sie damit wichtige Vorteile aus: Der Investor vertraut ihnen bereits, sie sind in der nach wie vor relevanten Welt der klassischen Anlagen zuhause, und der Investor sieht bei ihnen sein gesamtes Anlageportfolio auf einen Blick.

Neue Möglichkeiten für Investoren

Um sich auf breiter Front durchzusetzen, muss die Krypto-Technologie Marktteilnehmer auf verschiedenen Ebenen überzeugen. Aus IT-Sicht braucht sie eine solide Grundlage und Infrastruktur; auf Geschäftsebene muss sie für relevante Anwendungsfälle Mehrwert bieten; und aus regulatorischer bzw. Compliance-Perspektive benötigt sie die Akzeptanz der Regulierungsbehörde. Im deutschen Recht sind Krypto-Assets bereits angekommen. Und die Tokenisierung von non-bankable Assets eröffnet völlig neue Möglichkeiten – für die ursprünglichen Eigentümer, für neue Investoren, für Banken und Vermögensverwalter.

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Über den Autor

Karl im Brahm

Karl im Brahm ist CEO der Avaloq Sourcing (Europe) AG und verantwortet als Head of Germany die Aktivitäten der Avaloq Gruppe im deutschen Markt. Er war unter anderem Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung der Deutschen Postbank AG sowie Mitglied des Vorstands bei der S Broker AG & Co. KG und der Deutschen WertpapierService Bank AG. Bevor er 2018 zu Avaloq wechselte, hatte er als CEO einer Beratungsgesellschaft diverse Mandate für Digitalisierungs- und Vertriebsprojekte bei verschiedenen deutschen Großbanken inne.

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