EU-Taxonomie als Hebel für eine nachhaltige Transformation

Nachhaltigkeit in der Finanz- & Immobilienwirtschaft

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Die EU-Taxonomie hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, insbesondere für den Bankensektor und die Immobilienwirtschaft. Durch eine Zusammenarbeit können lukrative Potenziale genutzt werden.

Grüne Transformation in der Finanz- und Immobilienwirtschaft

Die Bedeutung EU-Taxonomie für die grüne Transformation in der Finanz- und Immobilienwirtschaft.

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Die EU-Taxonomie wird zunehmend zwingender Leitfaden für nachhaltige Finanzaktivitäten und hat das Potenzial, einen signifikanten Einfluss auf verschiedene Sektoren zu haben. Durch die Definition klarer Kriterien für umweltfreundliche Investitionen setzt die EU einen Standard, der einen ökologischen positiven Wandel fördert. Der regulatorische Rahmen für Nachhaltigkeit in der Finanzbranche geht aus dem im März 2018 veröffentlichten EU-Aktionsplan zu „Sustainable Finance“ hervor. Eine zentrale Maßnahme ist die EU-Taxonomie, die

  • ein einheitliches EU-Klassifikationssystem zur Bewertung schafft und definiert inwiefern eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch und/oder sozial nachhaltig ist.
  • darauf abzielt, durch definierte und klare Standards ökologisch und/oder sozial nachhaltige Investitionen auszuweisen und so den Anreiz für Investoren verstärkt, in diese zu investieren.
  • dazu beitragen soll, die Investitionen in Projekte und Aktivitäten zu erhöhen, die notwendig sind, um die Ziele des Europäischen Green Deal zu erreichen.

Die EU-Taxonomie enthält allerdings keine verbindlichen Anforderungen an die Umweltleistung von Unternehmen oder Finanzprodukten. Die Anleger sind daher in ihrer Entscheidung frei, in welche Produkte sie investieren wollen.

Notwendige Bedingungen für Taxonomie-Konformität

Im Sinne der Taxonomie-Verordnung gilt eine Wirtschaftsaktivität dann als Taxonomie-konform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von insgesamt sechs Umweltzielen leistet, ohne die anderen wesentlich zu beeinträchtigen („Do No Significant Harm“); die Mindestschutzmaßnahmen („minimum safeguards“) einhält und die technischen Prüfkriterien, die in den delegierten Rechtsakten zur Taxonomie festgelegt sind, erfüllt.

Sechs Umweltziele der Europäischen Union

Die sechs Umweltziele der EU bilden den Bezugsrahmen der Taxonomie.

Bedeutung der EU-Taxonomie für den Bankensektor

Banken stehen vor der Herausforderung, ihre Investitionen in Einklang mit den Umweltzielen der EU zu bringen. Die EU-Taxonomie bietet hierfür einen klaren Rahmen, der es Banken ermöglicht, ihre Investitionen dahingehend zu analysieren und sicherzustellen, dass sie den geforderten Umweltstandards entsprechen. Diese Analyse ist nicht nur eine Reaktion auf die regulatorischen Anforderungen, sondern kann auch als strategische Maßnahme verstanden und verwendet werden, um sich als nachhaltige Finanzinstitution im Markt und gegenüber Wettbewerbern zu positionieren.

Die Einführung der Green Asset Ratio als verpflichtender Maßstab für Banken verstärkt zusätzlich die Bedeutung der Taxonomie. Banken werden nun noch stärker motiviert, umweltfreundliche Investitionen zu tätigen und ihre Portfolios in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Dies erfolgt nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch, um regulatorischen Vorgaben zu entsprechen. Banken in der EU haben erstmalig ab Anfang 2024 für das Geschäftsjahr 2023 über ihren Anteil an nachhaltigen Krediten anhand der Green Asset Ratio (GAR) zu berichten.

Bedeutung der EU-Taxonomie für die Immobilienwirtschaft

Auch für die Immobilienwirtschaft hat die EU-Taxonomie eine entscheidende Bedeutung, da sie eindeutige und standardisierte Kriterien für nachhaltige Finanzaktivitäten festlegt.  Immobilienfonds, welche nach Art. 8 der Offenlegungsverordnung klassifiziert sind, haben die Taxonomiequote transparent in ihren ESG-Anhängen zu Verkaufsprospekten und Jahresberichten auszuweisen, ohne aktuell jedoch eine verpflichtende Mindestquote erzielen zu müssen.

Die EU-Taxonomie schafft auch Anreize für nachhaltige Finanzierungsmodelle. Immobilienprojekte, die den Kriterien der Taxonomie entsprechen, können möglicherweise von günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten profitieren. Dies kann dazu beitragen, nachhaltige Immobilienentwicklungen wirtschaftlich attraktiver zu machen.

Verbesserte Darlehenskondition durch Taxonomiekonforme Immobilien

Kapitalverwaltungsgesellschaften, die Immobilienfonds verwalten, sehen sich entsprechend mit neuen Anforderungen konfrontiert. Die EU-Taxonomie eröffnet die Möglichkeit, die Nachhaltigkeit von Immobilieninvestitionen zu bewerten und zu verbessern. Dies trägt nicht nur zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben bei, sondern stärkt auch das Vertrauen der Anleger in die langfristige Werthaltigkeit von Immobilienfonds.

Die Nutzung von Finanzierungsmöglichkeiten für taxonomiekonforme Gebäuden ist ein zusätzlicher Aspekt, der sich positiv auf Kapitalverwaltungsgesellschaften auswirken kann. Banken können attraktive Zinsrabatte oder andere Finanzierungsvorteile bieten, um Unternehmen zu ermutigen, in nachhaltige Immobilienprojekte zu investieren. Dies nicht nur als Mittel zur Förderung von umweltfreundlichen Praktiken, sondern auch als strategischer Maßnahme, um in einem sich wandelnden Finanzmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Im Falle günstigerer Darlehenskonditionen sind entsprechende Nachweise über technische Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag von mindestens einem Umweltziel, aktuell i.d.R. dem Beitrag zum Klimaschutz, vom Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich werden Nachweise für die Einhaltung der Bewertungskriterien für eine Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (DNSH) und die Einhaltung des Mindestschutzes im Sinne des Art. 18 der EU-Taxonomieverordnung benötigt.

Herausforderungen annehmen, Chancen nutzen

Betroffene Unternehmen und Finanzinstitute sollten aktiv in den gemeinsamen Austausch gehen und die EU-Taxonomie als Chance sehen und nutzen. Durch die Berücksichtigung der EU-Taxonomie können Finanzinstitute nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Position als verantwortungsbewusste Finanzakteure stärken. Kapitalverwaltungsgesellschaften wiederum haben die Möglichkeit, ihre Immobilienfonds nachhaltiger zu gestalten, was langfristig positive Auswirkungen auf die Rendite und die Erwartung der Investoren und das Anlegervertrauen haben wird. Auf beiden Seiten benötigt es hierbei den Aufbau notwendiger Strukturen, Prozesse und Fachkompetenzen.

Die EU-Taxonomie markiert nur den Anfang eines umfassenderen Wandels hin zu nachhaltigen Finanzpraktiken. Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften sollten sich daher nicht nur auf die Erfüllung der aktuellen Anforderungen konzentrieren, sondern proaktiv nach Wegen suchen, wie sie ihre Rolle in einer nachhaltigeren Zukunft gestalten können. Die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten in die Geschäftsstrategie wird für einen langfristigen Erfolg entscheidend sein und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt haben. Die Schaffung von Anreizen für umweltfreundliche Investitionen, wie Konditionsvorteile für Taxonomie-konforme Immobilien, wird dabei eine Schlüsselrolle spielen und die Transformation zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft weiter vorantreiben.

Über den Autor

Shauna Mehl

Als Certified Expert in Sustainable Finance verantwortet Shauna Christina Mehl die ESG-Themen auf Unternehmens- und Portfolioebene bei der Catella Real Estate AG. Erfahrungen im Bereich ESG erlangte sie u.a. an der University of Cambridge und der Frankfurt School of Finance & Management. Anfang des Jahres wurde sie mit dem Most Aspiring Talent Award (MAT) der Immobilienbranche ausgezeichnet.

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