Proportionalität bringt regulatorische Erleichterungen

Weichenstellungen in der Post-Corona-Zeit

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Banken und Sparkassen waren in der Corona-Krise nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung. Doch was kommt nach der Pandemie auf die Institute und die Aufsicht zu? Klar ist: Die Post-Corona-Zeit bietet durchaus Chancen und die Proportionalität unterstützt dabei kleinere Institute.

Weichenstellungen für Banken in der Post-Corona-Zeit

Aktuell finden wichtige Weichenstellungen für Banken in der Post-Corona-Zeit statt.

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Die Corona-Pandemie hat einiges in unserer Wirtschaft in Bewegung gebracht. Noch bleibt zu analysieren, welche Veränderungen vorübergehend und welche von Dauer sein werden. Für die Finanzbranche brachte die Krise große Herausforderungen, aber auch Chancen. Die wichtigsten Baustellen sind die Bewältigung von Negativzinsen, Zinsänderungsrisiken und notleidenden Krediten.

Chancen durch Transformation der Wirtschaft

Gleichzeitig bestehen auch große Chancen durch die anstehenden Veränderungen der Wirtschaft. Unsere gesamte Volkswirtschaft steht vor einer Transformation, und diese muss finanziert werden. Daraus ergibt sich eine wichtige und sinnvolle Aufgabe für die Kreditwirtschaft. Drei Themen stehen hierbei im Vordergrund:

  • Eine strukturelle Neuausrichtung der Wirtschaft, was Arbeiten und Wohnen, Mobilität und Einkaufsverhalten, aber auch die Neuausrichtung globaler Lieferketten angeht.
  • Der Trend der Digitalisierung zur Steigerung von Effizienzen, Beschleunigung der Kommunikationswege und Schaffung neuer Kundenerlebnisse auf der einen Seite und zur Begrenzung von Cyberrisiken auf der anderen Seite.
  • Die nachhaltige Gestaltung der Wirtschaft durch Sustainable Finance sowie die Berücksichtigung von Klimarisiken im Risikomanagement.

Regulatorische und aufsichtliche Weichenstellungen

Zugleich stehen in der nächsten Zeit mit CRR II und Basel III wichtige regulatorische und aufsichtliche Weichenstellungen an. Besondere Bedeutung hat dabei das Thema Proportionalität.

Umsetzung der Proportionalität in der CRR II

Proportionalität hat viele Stellschrauben, an denen wir drehen müssen. In der CRR II haben wir einen Einstieg in Erleichterungen für kleinere Institute erreicht und in den vergangenen Wochen in der Umsetzung einen wichtigen Schritt vorwärts gemacht. Wir haben diese Institute nun für Deutschland klassifiziert – in der EU-Nomenklatur heißen sie „small and non complex institutions“ (SNCI) – auf Deutsch: Kreditinstitute, die klein und nicht komplex sind.

In Deutschland gibt es davon rund 1.150 klassifizierte Institute. Damit sind rund 80 Prozent der Institute als klein und nicht komplex (SNCI) klassifiziert. Der Bilanzsummenanteil dieser Banken beträgt aber nur rund 18 Prozent.

Die Klassifizierung als SNCI ist ein wirklich bedeutender Schritt. Denn damit wird erstmals europäisch festgelegt, dass die kleinen Banken eben nicht das gleiche Risiko für das Finanzsystem darstellen wie eine international tätige Großbank. Warum sollten sie also ebenso umfassend reguliert werden? Und wenn eine solche Definition einmal existiert und umgesetzt ist, dann kann diese auch immer wieder als Grundlage für weitere Regelungen nach dem Proportionalitätsgedanken dienen.

Die Klassifizierung ist Startpunkt für einige regulatorische Erleichterungen, die den SNCI gewährt werden. Gerade die deutsche Seite hatte den Gedanken der Proportionalität immer wieder in die europäischen Verhandlungen eingebracht. Jetzt wird er in die Tat umgesetzt.

Zunächst werden Offenlegungsanforderungen künftig verstärkt nach Größe und Kapitalmarktorientierung der Banken abgestuft. SNCI müssen hier in Zukunft weniger Anforderungen erfüllen. Zudem kommt für SNCI die vereinfachte Net Stable Funding Ratio (NSFR). Der wesentliche Unterschied im Vergleich zur vollständigen NSFR besteht in weniger Datenpunkten.

Aber um es ganz deutlich zu sagen: All die Erleichterungen sind rein operativ. Wir schrauben nicht an den Anforderungen der Kapital- oder Liquiditätsausstattung der kleinen Banken.

Weitere Entlastungen für kleinere Institute

Aktuell ist außerdem der Report zu Cost of Compliance der European Banking Authority (EBA) veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um eine Kosten-Nutzen-Analyse des europäischen bankaufsichtlichen Meldewesens; und auch hier liegt der Fokus auf den kleinen und nicht komplexen Instituten. Ziel der Arbeiten ist es, die Kosten des Meldewesens gerade für diese Banken zu senken. Im Ergebnis sollen diese Kosten durch verschiedene inhaltliche und technologische Maßnahmen um 15 Prozent bis 24 Prozent bzw. 188 bis 288 Mio. Euro reduziert werden.

Die EBA hat insgesamt 25 Empfehlungen erarbeitet, um die Kosten des europäischen Meldewesens zu senken. Die Empfehlungen werden unter anderem die Ausgestaltung der Meldeanforderungen und vor allem die Meldungen selbst ändern – vielfach auf deutschen Vorschlag hin. Bereits jetzt konsultiert die EBA Erleichterungen bei der Meldung zusätzlicher Parameter zur Liquiditätsüberwachung. Damit könnten SNCI unter anderem von der Meldung dreier Meldebögen und somit insgesamt von bis zu 60 Prozent der relevanten Datenpunkte ausgenommen werden.

Des Weiteren ist ein Konsultationspapier zur Meldung von belasteten Vermögenswerten (Asset Encumbrance) in Arbeit. Die darin vorgeschlagenen Ausnahmen für SNCI könnten dazu führen, dass bis zu 72 Prozent weniger Datenpunkte für diesen Bereich erforderlich sind.

Im Fokus der Empfehlungen stehen zudem Verbesserungsmöglichkeiten bei der Entwicklung von Meldeanforderungen und die effizientere Gestaltung der Meldeprozesse. Zukünftig soll beispielsweise nur noch eine Änderung der Meldeanforderungen pro Jahr erscheinen – Grundlage hierfür ist jedoch, dass sich die zugrundeliegenden Rechtstexte nicht ändern.

Umsetzung von Basel III

Das gilt auch für die europäische Umsetzung des finalen Basel III-Pakets. Nachdem die Frist zur Umsetzung von Basel III wegen der Corona-Krise verschoben wurde, erwarten wir nun für Herbst dieses Jahres einen Gesetzes-Vorschlag der EU-Kommission.

Es ist aus Sicht der Bundesbank bedeutend, dass Basel III vollständig und konsistent umgesetzt wird. Aber: Die Baseler Standards bieten durchaus einen gewissen Ermessensspielraum. Diesen Raum sollten wir vernünftig und mit Augenmaß nutzen – zum Beispiel, um genau zu prüfen, ob wir den Gedanken der Proportionalität noch weitgehender umsetzen können.

Von deutscher Seite haben wir bereits zusammen mit der Deutschen Kreditwirtschaft, dem Bundesministerium der Finanzen und der BaFin Vorschläge bei der EU-Kommission eingereicht, um die Regulierung von SNCIs im Sinne der Proportionalität weiter zu vereinfachen. Zum Beispiel schlagen wir vor, SNCIs ganz und gar von der Offenlegung und von den Vergütungsregelungen zu befreien.

Kosten von Basel III

Auch die Kosten von Basel III werden immer wieder heiß diskutiert. Was kommt hier auf die Banken zu? Zwar liegt der Gesetzes-Vorschlag für Basel III in der EU noch nicht vor, dennoch gibt es Umsetzungsszenarien, deren Auswirkungen wir abschätzen können.

Die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA schaut in Stichproben, wie sich die Mindestkapitalanforderungen verändern. Im sogenannten EU-Szenario, bei dem unter anderem der KMU-Unterstützungsfaktor – die Eigenkapitalentlastung für Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen – beibehalten wird, rechnet die EBA damit, dass die Mindestkapitalforderungen für die deutschen Stichproben-Institute bis 2028 um 26 Prozent steigen. Die EBA rechnet aber unter äußert konservativen Annahmen. Bundesbank und BaFin schätzen für die deutsche Stichprobe, dass die Mindestkapitalanforderungen um 22 Prozent steigen.

Wie sieht das nun jenseits der EBA-Stichprobe aus? Wir haben hierzu eine Hochrechnung durchgeführt und schätzen, dass die Kapitalanforderungen für den gesamten deutschen Bankenmarkt in diesem EU-Szenario um etwa 12 Prozent steigen. Dieser deutlich geringere Wert spiegelt wider, dass der hohe Anstieg vor allem aus neuen Regeln für interne Modelle resultiert. Und der Großteil des deutschen Bankenmarktes besteht nun einmal aus kleineren und mittleren Instituten, die gar keine internen Modelle verwenden. Die Stichprobe der EBA hingegen berücksichtigt hauptsächlich größere Banken, die mit internen Modellen arbeiten.

Aber auch die 12 Prozent sind nicht in Stein gemeißelt. Betrachtet man weitere aktuell in Brüssel für die Umsetzung diskutierte Faktoren, schätzen wir, dass die Kapitalanforderungen für den deutschen Bankenmarkt am Ende nur um etwa 8 Prozent steigen dürften. Das entspricht einem absoluten Anstieg der Anforderungen von circa 28 Mrd. Euro bis zum Jahr 2028. Zum Vergleich: Das aktuelle Überschusskapital im deutschen Bankensystem beträgt etwa 150 Mrd. Euro.

Überschaubare Auswirkungen für Regionalbanken

Das sind natürlich alles Ergebnisse für den gesamten Bankensektor. Die Eigenkapitalanforderungen können je nach Institut und Geschäftsmodell sehr unterschiedlich ausfallen. Und das ist auch richtig so, denn Basel III soll risikoreicheres Geschäft strenger regulieren.

Für den überwiegenden Teil der deutschen Institute, vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken, erwartet die Bundesbank verhältnismäßig überschaubare Auswirkungen: Für Institute, die ausschließlich den Standardansatz für die Berechnung ihrer Mindestkapitalanforderungen nutzen, werden die Kapitalanforderungen nur um durchschnittlich etwa 3 Prozent steigen. Bei einigen dieser Banken werden die Kapitalanforderungen sogar sinken. Bei Instituten, die mit internen Modellen arbeiten, können sie demgegenüber höher ausfallen. Letztlich werden große Banken also stärker getroffen als kleine Banken.

Fazit: Bankenaufsicht und Regulierung stellen wichtige Weichen. Die Klassifizierung der kleinen und nicht-komplexen Institute ist ein Meilenstein in Sachen Proportionalität, der es vielen Banken in Deutschland leichter machen wird, die Herausforderungen der Post-Corona-Zeit zu bewältigen.

Über den Autor

Prof. Dr. Joachim Wuermeling

Prof. Dr. Joachim Wuermeling ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, zuständig für die Ressorts Banken und Finanzaufsicht, Informationstechnologie und Risiko-Controlling. Zuvor war er in verschiedenen leitenden Funktionen in der Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie in der Politik tätig. Bis zu seinem Wechsel zur Bundesbank war der gelernte Jurist seit 2011 Vorsitzender des Vorstands des Verbands der Sparda-Banken.

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