Weiter so? Das wird 2024 nicht reichen!

Perspektiven für Auslandsbanken

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Wird 2024 die Lösung für viele der schon in 2023 erkannten und diskutierten Probleme des deutschen Banken- und Kapitalmarktes bringen? Oder wird es nur ein „weiter so“? Perspektiven für die Auslandsbanken in Deutschland.

Ausblick auf die Perspektiven für Auslandsbanken im Jahr 2024

Perspektiven für Auslandsbanken im Jahr 2024.

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Im Jahr 2023 haben wir auf Ebene der EU und des Bundes, aber auch bei den relevanten Aufsichtsbehörden EZB, EBA, BaFin und Bundesbank eine ganze Reihe von Initiativen gesehen, die uns Hoffnung gemacht haben, dass sich hier in Europa und speziell in Deutschland die Politik und Aufsicht doch in die richtige Richtung bewegen und den Bank- und Kapitalmarkt fördern. Eine optimistische Politik ist nötig, die sich für die freie Niederlassung von Banken und die freie grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen auf der Basis einer einheitlichen Behandlung einsetzt, die aber die jeweiligen Besonderheiten wie die Art des Geschäfts, Größe und Bedeutung der Institute berücksichtigt, und damit Grund für einen vorsichtig optimistischen Ausblick gibt.

Auf Ebene der EU ist für die Auslandsbanken natürlich die Diskussion um die Notwendigkeit einer EU-Niederlassung für die Tätigkeit von Drittstaatenbanken in der EU ein ganz wichtiges Thema, bei dem sich ein wichtiger und richtiger Kompromiss bei der für 2024 anstehenden Novelle der CRD abzeichnet. Auch wenn an dem grundsätzlichen Erfordernis der Niederlassung festgehalten werden soll, erwarten wir, dass zumindest für das institutionelle Geschäft Ausnahmen für sogenannte „reverse solicitation“-Fälle geschaffen werden, was sachgerecht ist.

Leider sind wir und die Marktteilnehmer zum Ende des Jahres hin allerdings auch enttäuscht worden und nicht wenige sehen das Glas inzwischen auch für das Jahr 2024 eher halbleer. Sinnvolle Initiativen und Vorschläge sind z.B. wieder aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz gestrichen worden, offenbar auch, weil sie zur Spielmasse im Gezerre der Ampel-Koalitionäre geworden sind.

Steuerverwaltung macht sich auf den Weg, es wird aber noch lange dauern

Dringend notwendige Fortschritte in der Steuerverwaltung, die 2023 u.a. durch Wechsel von Top-Personal schon zumindest als Plan erkennbar geworden sind, haben so lange Vorlauf- und Umsetzungszeiten, dass auch 2024 keine echte Fahrt über Grund bei der Problembewältigung erwartet werden kann. Dennoch ist der eingeschlagene Weg erkennbar und zu unterstützen. Wichtig ist, dass Datenanforderungen auch für die Banken leistbar sind!

Erlaubnispflicht für Verwahrer von Krypto-Finanzinstrumenten ist teilweise unionsrechtswidrig und muss angepasst werden

Mit Inkrafttreten der MiCAR und dem darin enthaltenen Zulassungs- und Passporting-Regime soll die deutsche nicht harmonisierte Erlaubnispflicht für die Verwahrung von Krypto-Vermögenswerten im KWG (Krypto-Verwahrgeschäft) durch das FinmadiG angepasst werden. Allerdings soll durch das FinmadiG derzeit nur die KWG-Erlaubnispflicht für die Verwahrung von Krypto-Vermögenswerten im Sinne der MiCAR abgeschafft werden, nicht aber die rein deutsche nicht-harmonisierte Erlaubnispflicht nach dem KWG für die Verwahrung von DLT-basierten Finanzinstrumenten.

Der Entwurf des FinmadiG würde damit die EU-rechtswidrige Verwaltungspraxis der BaFin fortschreiben und den EU-Pass für die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne der MiFID II aufheben.

Die Folgen für die Verwahrer, die als EU-Zweigniederlassungen tätig sind, wären verheerend: sie könnten aufgrund ihrer Organisationsform keine deutsche Erlaubnis nach dem KWG erhalten und sind daher von der Verwahrung von Finanzinstrumenten und Wertpapieren im Sinne der MiFID II bzw. des eWpG und der KryptoFAV ausgeschlossen. Für das Jahr 2024 wird eine sachgerechte Regelung für dieses Problem in der Diskussion zwischen Industrie, BaFin und dem BMF erwartet, um das Verwahrgeschäft in Deutschland weiterhin im Einklang mit EU-Regeln vollziehen zu können.

Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission ist zu überarbeiten

Mit der Kleinanlegerstrategie schlägt die EU-Kommission umfassende Änderungen der MiFID II vor. Unter anderem sollen Zuwendungen im Nicht-Beratungsgeschäft (auch Execution-only genannt) vollständig verboten werden. Außerdem soll eine Kosten-Benchmark eingeführt werden, die erhöhte Rechtfertigungspflichten für den Vertrieb von Produkten vorsieht, deren Kosten über der Benchmark liegen. Dies hatte zu heftiger Kritik aus der Branche geführt. Erfreulicherweise scheint auch das EU-Parlament diese Regelungen kritisch zu sehen, denn der Entwurf des ECON-Berichts sah vor, diese beiden Kommissionsvorschläge ersatzlos zu streichen. Die Diskussionen werden also weitergehen und für das Jahr 2024 erwarten wir hier Fortschritt, der eine für die Branche akzeptable Lösung schafft.

Brexit-Banken sind in Deutschland angekommen, aber das ist erst der Anfang

Deutschland und Frankfurt haben es geschafft, einige wichtige Brexit-Institute anzuziehen, die entweder bestehende Lizenzen erweitert oder neue Einheiten mit einer deutschen Lizenz, die grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der Europäischen Union ermöglicht, gegründet haben.

Viele der Institute haben sich aber nicht nur hier in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Ländern niedergelassen, wobei Paris der prominenteste Standort ist, und natürlich sind sie nach wie vor in London und international tätig. Dies ermöglicht einen guten Vergleich der nationalen Regulierung, der Aufsichtstätigkeit und der allgemeinen Marktbedingungen, einschließlich der steuerlichen Behandlung, des Arbeitsmarktes, der Bankausbildung und anderer Faktoren, die den Instituten, ihren Mitarbeitern und deren Familien das Leben erleichtern oder erschweren.

Die identifizierten Themen haben dabei nicht nur mit dem Brexit zu tun, sondern zeigen vielmehr unterschiedliche Ansätze deutscher und anderer Regulierungs- und Aufsichtsbehörden mit einem Brennglas auf und werden derzeit mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden diskutiert. Beispiele sind die bereits erfolgte Änderung der Auslegung zum „Kontrahentenrisiko von Handelsbuchpositionen hinsichtlich der Großkreditgrenzen“ oder die aktuelle Diskussion über die Marktgerectigkeitsprüfung von Handelsgeschäften, die ebenfalls in die richtige Richtung zu gehen scheint, um der internationalen Praxis Rechnung zu tragen.

Enger Arbeitsmarkt kann Potenzial des deutschen Kapitalmarkts limitieren

Der deutsche Arbeitsmarkt für spezialisierte Banker scheint inzwischen das Potenzial des Finanzplatzes zu begrenzen. Das Problem ist allerdings wegen der langen Vorlaufzeiten für die Ausbildung trotz der erstklassigen Universitäten, die entweder in Frankfurt oder in anderen deutschen Städten Bankenspezialisierungen anbieten, nicht leicht zu lösen. Insbesondere ausländische Banken, die hier in Deutschland weniger bekannt sind, haben Schwierigkeiten, neue Mitarbeiter mit den richtigen Fähigkeiten für die Arbeit in einem internationalen Umfeld und mit dem richtigen Bankhintergrund einzustellen.

Vor dem Hintergrund dieser Themen und der vielen Herausforderungen, die auch in 2024 noch anstehen, ist es zwingend erforderlich, dass Politik und Aufsicht mit der Industrie noch enger zusammenarbeiten. Die Auslandsbanken stehen auch 2024 hierfür zur Verfügung!


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    Über den Autor

    Dr. Andreas Prechtel

    Dr. Andreas Prechtel ist Geschäftsführer des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V (VAB). Zuvor war er 18 Jahre lang in verschiedenen Einheiten der Fidelity International Unternehmensgruppe als Geschäftsführer und Aufsichtsrat tätig, u.a. als Geschäftsleiter der FIL Fondsbank GmbH. Er ist Rechtsanwalt und hatte berufliche Stationen im Deutschen Aktieninstitut, bei Towers Perrin und der Rechtsanwaltskanzlei Anders Luther stets mit aktien- und kapitalmarktrechtlichem Bezug.

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