Förderung der Digitalisierung darf Wettbewerb nicht gefährden

Michael Kemmer, Bankenverband zum Grünbuch des Wirtschaftsministeriums

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Der Bankenverband hat Stellung zum Grünbuch des Wirtschaftsministeriums bezogen, das einen Rahmen für die Digitalisierung abstecken soll. Darin wird insbesondere darauf hingewiesen, die Chancen- und Wettbewerbsgleichheit zu wahren.

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Das Grünbuch ist Teil der digitalen Strategie 2025 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es identifiziert, strukturiert und definiert rechtliche, regulatorische Fragen, die im Rahmen der Digitalisierung gestellt werden müssen. Damit soll ein Ordnungsrahmen geschaffen werden, der einerseits mehr Investitionen und Innovationen auf Grundlage eines fairen Wettbewerbs ermöglicht, andererseits aber auch individuelle und unternehmerische Grundrechte und Datensouveränität sichert.

Mit dem Grünbuch will das Wirtschaftsministerium eine öffentliche Konsultation in Gang bringen. Interessierte und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik sind eingeladen, ihren Beitrag zu leisten, damit im kommenden Jahr ein Weißbuch mit konkreten Regelungsvorschlägen entstehen kann.

Stellungnahme des Bankenverbandes zum Grünbuch

Der Bankenverband begrüßt, dass die Bundesregierung einen neuen Ordnungsrahmen für digitale Märkte anstrebt und damit die rechtlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit dem digitalen Zeitalter schaffen möchte. Er beteiligt sich an der Diskussion, verbunden mit dem Hinweis, dass digitale Plattformen auch verschiedene Bereiche des Bankgeschäfts berühren.

Kemmer hält Ordnungsrahmen für digitale Märkte ist sinnvoll

Der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands, Michael Kemmer, begrüßt die Initiative der Bundesregierung, einen neuen „Ordnungsrahmen für digitale Märkte“ zu entwickeln. Seiner Meinung nach bietet die Digitalisierung immense Chancen für die deutsche Wirtschaft.

„Um diese effektiv nutzen zu können, müssen aber bestehende Hürden abgebaut werden“, so Kemmer und ergänzt: „Es bestehen noch zu viele rechtliche Barrieren, um Kundenprozesse durchgängig digital abbilden zu können. Solange zum Beispiel Kreditverträge der Schriftform bedürfen, können Banken das volle Potenzial digitaler Prozesse nicht ausschöpfen“.

Chancen- und Wettbewerbsgleichheit darf nicht in Gefahr geraten

Des Weiteren weist Kemmer darauf hin, dass eine Chancen- und Wettbewerbsgleichheit zwischen neuen Marktteilnehmern wie digitalen Plattformen und etablierten Anbietern hergestellt bzw. gewahrt bleiben muss. Kemmer beton in diesem Zusammenhang: „Eine Besonderheit digitaler Plattformen gegenüber klassischen Geschäftsmodellen liegt gerade darin, dass sie Ressourcen Dritter nutzen, die sie in ihre Services integrieren. An dieser Stelle muss darauf Acht gegeben werden, dass sie keinen regulatorischen Vorteil daraus ziehen. Das gilt insbesondere für die Erfüllung von Informationspflichten oder die Nutzung von Kundendaten. Hier ist eine bessere Balance zwischen Innovation und fairen Wettbewerbschancen notwendig“.

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Über den Autor

Dr. Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring ist Herausgeber des Bank Blogs und der Finanzbranche seit über 30 Jahren beruflich verbunden. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Als Experte für Strategien in den Bereichen Digitalisierung, Innovation und Vertrieb ist er gefragter Referent und Moderator bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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