Voraussichtlich gelten ab 2023 für viele Unternehmen in der Europäischen Union neue Regeln: Kennzahlen über Nachhaltigkeit müssen dann in den Lagebericht aufgenommen werden. Das bedeutet die Gleichsetzung von finanziellen und nichtfinanziellen Informationen.

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Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vorgelegt: Demnach wären künftig tausende Unternehmen verpflichtet, den Nachhaltigkeitsaspekt in ihren Lagebericht aufzunehmen.

Zwar sind bereits seit 2017 große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Bislang wies diese Berichterstattung jedoch Mängel auf: Irrelevant, unzuverlässig und schwer vergleichbar seien die Informationen, so die Kritik der Investoren. Damit seien sie nicht geeignet, nachhaltigkeitsbezogene Risiken zu berücksichtigen.

Politischer Meilenstein der Berichterstattung über Nachhaltigkeit

Dies könne die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Zudem waren nur wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen gewesen. Also zieht die Europäische Union nach. Die Berichterstattung über Nachhaltigkeit rückt damit auf Augenhöhe mit jener über Finanzen: Dass zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen nicht länger unterschieden wird, ist ein Meilenstein.

Der Vorschlag soll voraussichtlich noch im Kalenderjahr 2021 verabschiedet werden. Bis Ende 2022 müssten die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die Berichtspflicht soll für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden. Sie betreffen damit bereits die Berichtsperiode für das Jahr 2023.

Eindeutige Verantwortlichkeiten

Der Plan sieht eindeutige Verantwortlichkeiten für die Erstellung, Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Dies betrifft alle an einem regulierten Markt in der EU gelisteten Unternehmen (bis auf Kleinstunternehmen). Auch große nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und die meisten Banken und Versicherungen sollen über entsprechende Kennzahlen berichten.

Bislang waren in Deutschland rund 500 Unternehmen berichtspflichtig. Nach den neuen Regelungen werden es mindestens 5000 sein,  zehnmal so viele wie bisher. Dabei soll das Größenkriterium der Arbeitnehmerzahl von 500 auf 250 gesenkt werden.

Prinzip der doppelten Materialität

Die Informationen sollen künftig nach dem Prinzip der doppelten Materialität offengelegt werden. Dabei geht es zum um einen um gesellschaftliche und ökologische Entwicklungen, die dem Unternehmenserfolg schaden können (finanzielle Materialität, „outside-in“) und zum anderen um jene Risiken und Wirkungen, die von Unternehmen verursacht werden und sowohl die gesellschaftliche und ökologische Wohlfahrt oder Zukunftsfähigkeit beeinträchtigen können.

Das bedeutet: Es müssen alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten veröffentlicht werden, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und Ergebnis erforderlich sind. Aber auch Informationen, die nötig sind, um die Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft zu verstehen.

Verantwortung der Geschäftsführung und externe Prüfungspflicht

In Zukunft soll das Management aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Sustainability-Berichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll auch auf den Nachhaltigkeitsreport ausgeweitet werden.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte vor: Um die Verlässlichkeit der Sustainability-Berichterstattung zu erhöhen, soll der Abschlussprüfer eine externe Prüfung vornehmen.

Vor allem für jene Unternehmen, die bisher nicht unter die Berichts- und Prüfungspflicht fielen, wären die Änderungen eine Herausforderung. Sie haben weder Erfahrungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung, noch hatten sie bisher Berührungspunkte mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen.

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