Die neue ESG-Taxonomie der EU zur Definition nachhaltiger Investitionen soll dazu beitragen, Greenwashing von Unternehmen zu reduzieren. Damit dies effektiv funktioniert, sind einer aktuellen Studie zufolge jedoch qualitativ bessere Daten erforderlich.

Aktuelle Trends, Studien und Research zu Aufsicht, Regulierung und Compliance

Aufsichtsrechtliche Anforderungen, Regulierung und Compliance werden von den meisten Banken und Sparkassen als Last empfunden. Dabei sichern diese die Sicherheit und damit die Existenz unseres modernen Bankensystems und ermöglichen, richtig genutzt, auch Chancen im Kundengeschäft. Im Bank Blog finden Sie aktuelle Studien zu Trends und Entwicklungen in diesem Bereich.

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Die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen ist ein von der Europäischen Kommission entwickeltes Klassifizierungssystem für umweltverträgliche wirtschaftliche Aktivitäten. Die Taxonomie wird die Verpflichtungen des EU-Bankensektors ergänzen, seine entscheidende Rolle bei der Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu erfüllen.

Das System soll eine verlässliche Referenz für das liefern, was als nachhaltig angesehen werden kann, vor allem im Interesse der Transparenz. Damit soll insbesondere das Risiko von „Greenwashing“ vermindert werden. Mithilfe des Regelwerks könnten außerdem Investitionen als nachhaltig klassifiziert und Kapitalströme in kohlenstoffarme Projekte gelenkt werden, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Die EU-Taxonomie soll in den kommenden Monaten fertiggestellt werden und 2022 in Kraft treten.

Nachhaltigkeit wird Bestandteil der Banking-Agenda

Während Banken nicht gezwungen sind, Kredite an Aktivitäten zu vergeben, die als nachhaltig eingestuft werden können, sehen sie nachhaltige Finanzierungen als einen Wachstumsbereich, der in den kommenden Jahren wahrscheinlich an Bedeutung gewinnen wird, falls die politischen Entscheidungsträger die Umweltgesetze verschärfen.

Angesichts der Tatsache, dass weltweit mehr Investoren Aktionäre von Unternehmen werden möchten, die über eine gute Erfahrung im Umgang mit Umweltrisiken verfügen, werden Banken wahrscheinlich auch versuchen, ihr Engagement für umwelt- oder sozialschädliche Aktivitäten im Laufe der Zeit zu verringern.

Anwendung der EU-Taxonomie auf Kernbankprodukte

Die Europäische Bankenvereinigung hat daher zusammen mit der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) einen Bericht veröffentlicht, in dem bewertet wird, wie die EU-Taxonomie auf Kernbankprodukte angewendet werden kann. Die Studie basiert auf Fallstudien, in denen Transaktionen und bestehende Kundenbeziehungen in einem breiten Spektrum von Sektoren, wirtschaftlichen Aktivitäten und geografischen Standorten analysiert werden.

In der Analyse wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Qualität von Informationen die schwierigste Herausforderung bei der Bewertung der Kriterien „Do No Significant Harm“ darstellte, einem der Schlüsselindikatoren für die Unterscheidung nachhaltiger Aktivitäten.

Hochwertigere Firmendaten als Voraussetzung für Transparenz

Im Rahmen der Untersuchung testeten 26 führende Banken das Regelwerk in einer Reihe von Kernbankprozessen, einschließlich dem Privatkundengeschäft, der Handelsfinanzierung sowie der Kreditvergabe an kleinere Unternehmen. Demnach werteten die Institute die Taxonomie grundsätzlich positiv. Bedenken äußerten die Beteiligten indes hinsichtlich der Qualität, Detailliertheit und Standardisierung von Daten, insbesondere bei der Kreditvergabe an Firmen im Ausland.

Um die Effektivität der sogenannten EU-Taxonomie zu gewährleisten, seien allerdings qualitativ hochwertigere Firmendaten erforderlich. Während viele große Unternehmen bereits gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Umwelt- und Sozialinformationen offenzulegen, ist dies bei den meisten kleineren und mittleren Bankkunden nicht der Fall, was die Einschätzung der Banken hinsichtlich ihrer Angleichung an die Vorschriften behindert.

Angleichung bestehender Taxonomien sinnvoll

Die Studie empfiehlt daher unter anderem, die Konsistenz und Vergleichbarkeit zwischen den in der Taxonomie verwendeten Kriterien sowie anderen EU- und nationalen Gesetzen sicherzustellen, eine globale Angleichung bestehender Taxonomien anzustreben und die internationale Datenerhebung etwa über den Aufbau von Datenbanken zu erleichtern.

Die Banken, die die EU-Vorschriften getestet haben, forderten die Aufsichtsbehörden auf, eine globale Angleichung der Vorschriften anzustreben und bessere Instrumente für die Verwaltung der Daten von Kunden zu finden, beispielsweise eine zentralisierte EU-Datenbank.

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