Die EU-Taxonomie-Verordnung soll für mehr Klarheit beim nachhaltigen Wirtschaften sorgen. Eine Studie zeigt: Die Berichterstattung europäischer Industrieunternehmen und Finanzinstitute ist größtenteils noch nicht ausreichend aussagekräftig und vergleichbar.

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Am 12. Juli 2020 trat die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft. Mit ihr wurde ein einheitliches Klassifikationssystem eingeführt, um klarzustellen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig betrachtet werden können. Innerhalb der Taxonomie werden Aktivitäten in „taxonomiefähige“ und „taxonomiekonforme“ Tätigkeiten unterteilt:

  • Taxonomiefähige Tätigkeiten sind solche, die grundsätzlich einer oder mehreren vordefinierten Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet werden können („Eligibility“).
  • Taxonomiekonforme Tätigkeiten hingegen sind solche, die auch die entsprechenden Kriterien (Technische Bewertungs- und Mindestschutz-Kriterien) erfüllen („Alignment“).

Vor diesem Hintergrund hat die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland die Berichte von 706 Industrieunternehmen und 146 Finanzinstituten für das Geschäftsjahr 2022 analysiert, um herauszufinden, wie es um die Umsetzung bestellt ist.

Pflichten für Unternehmen und Finanzinstitute

Die Europäische Kommission hat die EU-Taxonomie eingeführt, um die Finanzierung nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten zu fördern und somit die Ziele des Pariser Klimaabkommens sowie des EU Green Deals zu unterstützen. Die Verordnung zielt darauf ab, einen einheitlichen Rahmen für die Bewertung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsaspekten in Unternehmen zu schaffen. Damit sollen unter anderem die Vergleichbarkeit und Transparenz verbessert werden.

Große, börsennotierte Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sind seit Anfang 2022 verpflichtet, Angaben darüber zu machen, wie groß der Anteil ihrer taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an ihren Umsätzen, Investitionen und Betriebsausgaben ist. Ab Anfang 2023 sind sie erstmals dazu verpflichtet, einen vollständigen Bericht über die Taxonomiekonformität ihrer Aktivitäten abzugeben.

Finanzinstitute müssen ebenfalls den Grad der Taxonomiefähigkeit in ihren Asset- und Finanzierungsportfolios offenlegen. Die Berichterstattung dieser Institute hängt jedoch von den gemeldeten Daten der Industrieunternehmen in ihren Portfolios ab. Daher sind sie erst ab 2024 verpflichtet, einen vollständigen Bericht über die Taxonomiekonformität ihrer Aktivitäten abzugeben.

Taxonomieangaben bei Unternehmen

Etwa die Hälfte der Unternehmen berichtet über die Taxonomieangaben in ihren Nachhaltigkeitsberichten, etwas mehr als ein Viertel in ihren Geschäftsberichten. Von diesen Unternehmen legen 86 Prozent die Kennzahlen für jede Wirtschaftsaktivität offen, während nur 66 Prozent die von der EU-Kommission herausgegebenen, verpflichtenden Mustertabellen für Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben („Templates“) nutzen, obwohl die EU-Taxonomie dies ausdrücklich fordert.

Es gibt deutliche Unterschiede in der Höhe der ausgewiesenen Taxonomiefähigkeit und -konformität, nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb von Branchen. Die durchschnittliche Konformität entspricht nur einem knappen Viertel der Taxonomiefähigkeit. Das bedeutet: Der durchschnittliche Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes über alle Industriebranchen hinweg beträgt 26 Prozent; hingegen geben die Unternehmen lediglich 7 Prozent als taxonomiekonform an.

Gleiches gilt für die Investitionsausgaben: Im Durchschnitt aller Branchen gelten 37 Prozent als taxonomiefähig, jedoch nur 10 Prozent als taxonomiekonform. In Bezug auf die Betriebsausgaben geben die befragten Unternehmen an, dass 27 Prozent taxonomiefähig sind, wohingegen nur 8 Prozent taxonomiekonform sind.

Finanzinstitute lassen Transparenz und Einheitlichkeit vermissen

Banken erfassen Daten nicht einheitlich und sind stark von den Datenqualitäten ihrer Portfoliounternehmen abhängig, die noch nicht optimal sind. Die Hälfte der Finanzinstitute veröffentlicht die Taxonomieangaben in ihren Geschäftsberichten, während ein Drittel sie in separaten nichtfinanziellen Erklärungen aufführt. Interessant ist dabei, dass die gemeldeten taxonomiefähigen Kennzahlen stark variieren, was auf unterschiedliche Erfassungsmethoden hinweist.

Zudem bleibt oft undurchsichtig, wie genau die Finanzinstitute ihre Taxonomiekennzahlen berechnen, da einige nur die Rohdaten veröffentlichen, während andere Erklärungen dazu abgeben. Viele Finanzinstitute kritisieren jedoch die Taxonomieberichterstattung und die Qualität der Daten, die sie von den Industrieunternehmen für ihre eigenen Berichte erhalten.

Ab dem kommenden Jahr werden auch für Finanzinstitute von der EU-Kommission erstellte Vorlagen (Templates) verpflichtend sein. Dies dürfte zu einer größeren Einheitlichkeit führen.

Die Studie „EU-Taxonomie Reporting 2023“ können Sie hier herunterladen.


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