Die Europäische Zentralbank hat vor kurzem den Entwurf eines neuen Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit von Bankmanagern vorgelegt.

Aktuelle Trends, Studien und Research zu Aufsicht, Regulierung und Compliance

Aufsichtsrechtliche Anforderungen, Regulierung und Compliance werden von den meisten Banken und Sparkassen als Last empfunden. Dabei sichern diese die Sicherheit und damit die Existenz unseres modernen Bankensystems und ermöglichen, richtig genutzt, auch Chancen im Kundengeschäft. Im Bank Blog finden Sie aktuelle Studien zu Trends und Entwicklungen in diesem Bereich.
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Mit der Vorlage des Entwurfs eines Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit von Bankmanagern hat die Europäische Zentralbank (EZB) die öffentliche Konsultation zu dem Thema eingeleitet. Der Leitfaden erläutert, wie die EZB-Bankenaufsicht Qualifikation, Fähigkeiten und Leumund von Personen beurteilt, die als Mitglied des Leitungsorgans einer Bank vorgesehen sind.

Hohe Bedeutung der Qualität des Top Managements

Die Qualität der obersten Führungsebene von Banken ist für die Stabilität eines Finanzinstituts und des Bankensystems insgesamt von entscheidender Bedeutung. Aufgabe der EZB ist es, dafür zu sorgen, dass die Banken die Regeln einhalten, die eine gute Unternehmensführung der Banken sicherstellen sollen.

Bei der Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit wendet die EZB-Bankenaufsicht das maßgebliche Unionsrecht und dessen Umsetzung in das nationale Recht der 19 Länder des Euroraums an. Dort, wo das Unionsrecht den Mitgliedstaaten Spielraum bei der konkreten Umsetzung einräumt, kann es weiterhin zu Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern kommen.

Kriterien zur Beurteilung des Top Managements

Grundlage für die Beurteilungen der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit für Führungskräfte in Banken sind für alle 19 Staaten der Eurozone die Anforderungen der Eigenkapitalrichtlinie. Sie gibt fünf zentrale Kriterien vor:

  1. Reputation
  2. Bisherige Erfahrung
  3. Interessenkonflikte mit anderen Mandaten
  4. Das mögliche zeitliche Engagement
  5. Tauglichkeit für die Bank

Die Konsultation wurde am 20. Januar 2017 abgeschlossen Die finale Version wird dann voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 veröffentlicht.

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