Die Geschäftspolitik vieler Sparkassen hat in den letzten Jahren starke Kritik hervorgerufen. Nun verlangen drei Verbraucherzentralen mehr Kundennähe von den Instituten und schlagen konkrete Änderungen der entsprechenden Sparkassengesetze vor.

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Viele Sparkassen stehen seit längerem in der Kritik aufgrund von Schließungen von Filialen, dem Abbau von Geldautomaten, Massenkündigungen von Sparverträgen und unzureichend gezahlten Zinsen. Vor kurzem haben die Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Hessen ein Rechtsgutachten vorgestellt und auf dieser Grundlage mehr Verbraucherschutz bei Sparkassen gefordert.

Das von den drei Verbraucherzentralen in Auftrag gegebene Gutachten von Professor Janbernd Oebbecke, einem Verwaltungswissenschaftler, kommt zu dem Ergebnis, dass verbraucherschützende Vorgaben in den Sparkassengesetzen der Länder möglich sind, wenn die Landespolitik dies wünscht. Darüber hinaus betont das Gutachten die Möglichkeit, öffentlichen Geldinstituten soziale Aufgaben vorzuschreiben.

Forderungen der Verbraucherschützer an die Sparkassen

Auf Basis dieser Erkenntnisse fordern die drei Verbraucherzentralen die Bundesländer auf, ihre Sparkassengesetze anzupassen, um die Sparkassen gemäß ihrem öffentlichen Auftrag in die Verantwortung zu nehmen.

Konkret werden folgende Forderungen aufgestellt:

  1. Die Sparkassen sollen verpflichtet werden, ihre Hauptzweckstellung nicht auf die Gewinnerzielung auszurichten und Gewinne nicht für Nicht-Sparkassenzwecke zu verwenden.
  2. Ähnlich der Post-Universaldienstleistungsverordnung sollen in den Sparkassengesetzen Mindestanzahl und Verteilung von Filialen mit persönlichem Service und Bankautomaten gesetzlich festgelegt werden, um eine Grundversorgung sicherzustellen.
  3. Die Sparkassen sollen dazu verpflichtet werden, Einlagen von Verbrauchern gemäß der gesetzlichen Einlagensicherung anzunehmen und zu verzinsen.
  4. Um allen Kunden den Zugang zu Basisbankdienstleistungen zu ermöglichen, sollen die Sparkassen verpflichtet werden, Basiskonten nicht teurer anzubieten als das Standard-Girokonto der jeweiligen Sparkasse.
  5. Die Sparkassen sollen verpflichtet werden, Produkte zur Vermögensbildung anzubieten, wenn der Staat solche Produkte fördert und die Sparkassen die entsprechende Zulassung haben.
  6. Die Sparkassen sollen keine Kunden diskriminieren und insbesondere älteren Kunden folgende Produkte anbieten:
    • Umkehrhypotheken, eine kreditfinanzierte befristete Rente oder Kapitalauszahlung, die durch eine werthaltige Immobilie abgesichert werden können,
    • Kredite für ältere Personen, die Eigentum an einer werthaltigen Immobilie besitzen, auch wenn absehbar ist, dass der Kredit im Rahmen der voraussichtlichen Lebenserwartung nicht vollständig zurückgezahlt werden kann.
  7. Die Sparkassen sollen Bankauszahlpläne anbieten (verzinste Einlagen bei Banken mit einer festen Laufzeit, bei denen das Geld in regelmäßigen Raten über den vereinbarten Zeitraum ausgezahlt wird) anstelle von meist teuren Sofortrentenversicherungen.
  8. In den Sparkassengesetzen soll vorgesehen werden, dass die Verwaltungsräte Personen mit Fachwissen im Verbraucherschutz repräsentieren. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates soll auf Vorschlag der Verbraucherzentrale des Landes, in dem die Sparkasse ansässig ist, berufen werden.
  9. Um die Transparenz bei den Sparkassen zu erhöhen, sollten die Verwaltungsräte öffentlich tagen, insbesondere wenn es um Grundsätze der Geschäftspolitik oder die Verwendung von Gewinnen geht.
  10. Um den Verbraucherschutz durchzusetzen, soll das Ermessen der Sparkassenaufsicht eingeschränkt werden, wenn es um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben gemäß den Forderungen 2 bis 9 geht.

Die Sichtweise des DSGV

Christian Achilles, Direktor für Kommunikation und Medien beim DSGV nahm zu den Forderungen auf LinkedIn Stellung. Er sieht die Forderungen eher kritisch und in Zusammenhang mit den in den drei Bundesländern bevorstehenden Landtagswahlen.

Zur Förderung des Sparens wollen die Sparkassen – so Achilles – das Angebot von Wertpapieren verstärken. Die Entscheidung über Geldautomaten sieht er bei den Sparkassen verbleiben, damit sie mit ihrer Expertise an sicheren Standorten ein Maximum an Bargeldversorgung gewährleisten können.

Eine Öffentlichkeit von Verwaltungsratssitzungen – wo sein Einwand – würde Wettbewerbern Einblick in Geschäftsgeheimnisse geben. Die Bestellung von Verbraucherschützern als Verwaltungsrat obliege den Trägern.

Zur Frage der Filialschließungen führt Achilles aus, dass die Sparkassen immer noch mehr mitarbeiterbesetzte Standorte als Lidl und ALDI zusammen hätten. Menschen würden heute ihre laufenden Bankgeschäfte meist online abwickeln. Damit hätten örtliche Filialen eine andere Funktion, vor allem für intensivere Beratung, die man allerdings nicht täglich nutze.

Achilles meint, dass Sparkassen zwar einen öffentlichen Auftrag hätten, das dazu notwendige Geld allerdings im Wettbewerb selbst verdienen müssten und – anders als Verbraucherschützer – nicht mit öffentlichem Geld alimentiert werden.

Kritik ernst nehmen

Die Kritik sollte ernst genommen werden. Sparkassen haben sich in den letzten Jahrzehnten in vielen Fällen geschäftspolitisch immer mehr den privaten Banken angenähert. Regionale Nähe ging und geht vielfach im Zuge von Fusionen und Filialschließungen verloren, ebenso wie persönlicher Kontakt.

Der Hinweis auf die gestiegene Zahl von Online Banking Nutzern ist zwar in der Sache richtig, verkennt allerdings zum einen, dass Kunden sich immer noch Filialen wünschen, gerade für beratungsintensive Produkte, wie das erwähnte Wertpapiersparen und zum anderen, dass es den meisten Sparkassen nie wirklich gelungen ist, ihr Vertriebspotential in den Filialen entsprechend ihrem Marktanteil auszuschöpfen. Insofern mindern die Filialschließungen letzteres.

Kein Zweifel: Auch Sparkassen müssen sich dem Wettbewerb stellen und wirtschaftlichen Erfolg erzielen, um ihre Funktion und Aufgaben wahrnehmen zu können. Allerdings beurteilen viele Kunden diese Notwendigkeit höchst unterschiedlich. In den Augen vieler Bürger sind „ihre“ Sparkassen nicht vergleichbar mit anderen (gewinnorientierten) Finanzinstituten und „dürfen“ sich in der Folge auch nicht so verhalten. Kommen dann noch – wie in den letzten Jahren vermehrt – Preissteigerungen hinzu entscheiden sich in der Folge immer mehr Menschen für Direktbanken.

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