Eine grenzüberschreitende Zusammenführung der Kapitalmärkte in der Europäischen Union hätte große Vorteile. Ein aktuelles Positionspapier enthält acht konkrete Vorschläge zur Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion.

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Aufsichtsrechtliche Anforderungen, Regulierung und Compliance werden von den meisten Banken und Sparkassen als Last empfunden. Dabei sichern diese die Sicherheit und damit die Existenz unseres modernen Bankensystems und ermöglichen, richtig genutzt, auch Chancen im Kundengeschäft. Im Bank Blog finden Sie aktuelle Studien zu Trends und Entwicklungen in diesem Bereich.

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Kapitalmärkte führen als Alternative zur Einlage-Kredit-Vermittlung von Banken und Sparkassen verschiedene Anleger und Investoren einerseits sowie Emittenten andererseits zusammen, wobei Kreditinstitute seit jeher auch dabei als Mittler und zentrale Servicedienstleister eine wichtige Rolle spielen. Denn Anleger wie Emittenten gehören in der Regel auch zu den Kunden der Banken. Banken haben somit selbst ein hohes Interesse daran, dass die Bedürfnisse beider Seiten gewahrt bleiben und die erforderlichen Kapitalmarktprozesse über nationale Grenzen hinweg möglichst effizient ablaufen.

Vieles spricht demzufolge dafür, die nötigen politischen Anstrengungen hin zu einer echten europäischen Kapitalmarktunion zu unternehmen. Vorteile wären u.a.

  • Eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit,
  • Innovationskraft und Souveränität der Wirtschaft in der EU,
  • Ein höheres Maß an Finanzmarktstabilität,
  • Ein diversifizierterer Zugang der Unternehmen (und öffentlicher Institutionen) zu Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen sowie
  • Die Teilhabe der Anleger und Investoren am Wachstum und damit am Wohlstand.

Vorschläge zur Verwirklichung der europäischen Kapitalmarktunion

Der Bundesverband deutscher Banken setzt sich daher für gezielte Schritte zur Verwirklichung der europäischen Kapitalmarktunion ein. Von einer weiteren Vertiefung und grenzüberschreitenden Zusammenführung würden idealerweise alle profitieren: Staaten, Unternehmen und Bürger.

Maßnahmen zur Förderung der Kapitalmarktunion sollten die Interessen aller Beteiligten in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigen. Hierzu müsse der strukturell bestehende Konflikt zwischen den Schutzbedürfnissen von Anlegern und den Finanzierungszielen von Emittenten ausbalanciert werden:

  • Ein zu einfacher Zugang von Unternehmen an den Kapitalmarkt stehe den Anlegerinteressen regelmäßig entgegen und
  • ein zu weitgehender Schutz der Anleger läuft den Interessen der Emittenten zuwider.

Ein Ungleichgewicht ginge letztlich zu Lasten aller.

Konkret schlägt der Bankenverband acht Maßnahmen vor:

  1. Steigerung der Effizienz der Wertpapiermärkte,
  2. Harmonisierung des Insolvenzrechtes,
  3. Korrekturen des Anlegerschutzes,
  4. Stärkung des Verbriefungsmarktes,
  5. Schaffung von Sandboxes,
  6. Angleichung von Steuerbemessungsgrundlagen,
  7. Absagen der Finanztransaktionssteuer sowie
  8. Überarbeitung der 8. Umsatzbesteuerung von Finanzdienstleistungen.

Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt

Aus Sicht der Anleger und Investoren sei es wichtig, dass die Kapitalmarktunion ihnen einen EU-weit einheitlich diversifizierten, transparenten, aber auch unkomplizierten Zugang zum Kapitalmarkt ermöglicht, mithin das Halten und Verwalten von Kapitalmarktprodukten einfach und effizient möglich ist. Regulierung und Anlegerschutz sollten dabei so ausgestaltet sein, dass Investoren über alle nötigen Informationen verfügen können, sie aber nicht aus der Entscheidungsfreiheit und -verantwortung entlässt.

Aus Sicht der kapitalsuchenden Unternehmen und der öffentlichen Hand sei wichtig, dass sie eine für ihr Geschäft bzw. Investitionsvorhaben passgenaue, möglichst kostengünstige, aber auch innovative, langfristig zuverlässige Finanzierung erhalten. Dabei wollen sie ihre Verpflichtungen möglichst unbürokratisch erfüllen können sowie mit ihren Kapitalgebern bequem kommunizieren. Hierfür könne die Emission von Kapitalmarktprodukten, bei Bedarf auch grenzüberschreitend, die richtige Wahl sein.

Bei kleinen und mittleren Unternehmen oder auch solchen, die nicht öffentlich erscheinen wollen, seien dagegen insbesondere die Verbriefung des bewährten Bankkredits oder auch die von Banken vermittelte Privatplatzierung mögliche Wege, neue Finanzierungsquellen am Kapitalmarkt zu erschließen. Daneben wäre für innovative Gründer und Wachstumsunternehmen der Markt für Wagniskapital in Europa von zentraler Bedeutung.

Einheitlicher Rechtsrahmen als Ziel

Die heutigen Kapitalmärkte sind historisch auf Basis nationaler Rechtsordnungen gewachsen. Um den grenzüberschreitenden Markt zu stärken, werde man auf bewährte Rechtsordnungen und Konzepte aufbauen, aber an einigen Stellen gezielte Schritte zu ihrer Harmonisierung vornehmen müssen. Dabei solle man sich nicht zwangsläufig an der strengsten oder an der lockersten nationalen Vorgabe als Lösung für eine EU-weite Anwendung orientieren. Für eine Integration der Kapitalmärkte müssen auch steuerliche Hindernisse beseitigt oder zumindest reduziert werden, die sich negativ auf grenzüberschreitende Investitionen und damit auf das Wachstum auswirken.

Die Marktteilnehmer brauchen effiziente, europaweit verlässliche Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage sie Lösungen und Produkte entwickeln können, die dem Bedarf der Wirtschaft entsprechen und die sich über die Zeit als wettbewerbsfähig erweisen. Ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen, der die Ziele und Interessen der Kapitalmarktteilnehmer fördert und schützt, sei deshalb unverzichtbar. Ihn zu schaffen ist weit sinnvoller als einzelne, EU-weit standardisierte Produkte vorzugeben.

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