Die Delegiertenversammlung des Bankenverbandes hat eine Reform der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken beschlossen. Ziel ist es, den  Einlagensicherungsfonds gerade mit Blick auf die privaten Kunden zu stärken.

Einlagensicherungsfonds der privaten Banken

Neuordnung der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken

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Kunden privater Banken legen großen Wert auf die Sicherheit ihrer Ersparnisse. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung besteht daher eine zusätzliche private Einlagensicherung und sorgt für hohes Vertrauen. Der Bankenverband hat nun eine Reform dieses Instruments beschlossen, die zum 1. Oktober 2017 in Kraft treten wird.

Drei Maßnahmen der Reform des Einlagensicherungsfonds

Zur Stärkung des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken werden ab Oktober 2017 die folgenden drei Maßnahmen umgesetzt:

  1. Ab dem 1. Oktober 2017 unterliegen bankähnliche Kunden (bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute) sowie Bund, Länder und Kommunen nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung. Sie haben als professionelle Investoren in der Regel die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können.

Der Schutz für Unternehmen, Versicherungen und halbstaatliche Stellen, wie etwa Versorgungswerke, bleibt erhalten, wird aber wie folgt angepasst:

  1. Ab dem 1. Oktober 2017 werden Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Für Papiere, die vor dem 1. Oktober 2017 erworben wurden, gilt ein Bestandsschutz.
  2. Ab dem 1. Januar 2020 werden Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten vom Schutz ausgenommen, sofern sie nicht von Privatpersonen oder Stiftungen gehalten werden. Auch hier gilt ein Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem Stichtag vereinbart wurden.

Diese beiden Regelungen gelten ausdrücklich nicht für Privatpersonen und Stiftungen. Damit bleiben auf den Namen lautende Sparbriefe sowie Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten auch weiterhin für private Kunden und Stiftungen geschützt.

In der Regel sind damit weiterhin pro Kunde mindestens eine Million Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Banken liegen die Sicherungsgrenzen noch deutlich höher.

Hans-Walter Peters zur Reform der Einlagensicherung

Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes und Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Berenberg erklärte dazu auf dem Bankentag:

Dr. Hans-Walter Peters ist Präsident des Bankenverbandes und Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter des Bankhauses Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG

„Die Mitglieder des Bankenverbandes sind sich einig, dass wir auf ein neues regulatorisches Umfeld und das veränderte Anlageverhalten bestimmter Investorengruppen reagieren mussten. Mit den nun gefassten Beschlüssen stärken wir die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden, die tatsächlich Schutz bedürfen. Für den privaten Kunden und für Stiftungen ändert sich nichts. Der volle Schutz bleibt für sie ohne Einschränkungen erhalten“.

Weitere Infos finden Sie unter: einlagensicherungsfonds.de