Anzeige

55 Jahre Vermögenswirksame Leistungen

Vor 55 Jahren, im Sommer 1961, wurde das Vermögensbildungsgesetz über vermögenswirksame Leistungen, der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage verabschiedet (damals 312-DM-Gesetz). Mit ihm sollte die Vermögensbildung von Arbeitnehmern gefördert werden. Millionen Bundesbürger nutzen seitdem regelmäßig die sogenannten „Vermögenswirksamen Leistungen (kurz: VL)“. Heute fristen sie zwar ein eher wenig beachtetes Schattendasein, sind aber durchaus geeignet, den niedrigen Zinsen ein Schnippchen schlagen.

Vermögenswirksame Leistungen

Mit vermögenswirksamen Leistungen können Konsumenten den niedrigen Zinsen ein Schnippchen schlagen

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldgeschenke

Vermögenswirksame Leistungen sind im Prinzip Geldgeschenke, die Arbeitnehmer vom Staat und vom Arbeitgeber bekommen können, wenn sie Monat für Monat in bestimmte Anlagen investieren. Und genau das kann nach Angaben des Bankenverbandes bei der aktuellen Niedrigzinspolitik sehr lukrativ sein.

Während die meisten Bundesanleihen inzwischen eine negative Rendite aufweisen und Spareinlagen eine Verzinsung von wenig über Null bieten, lassen sich mit breit streuenden Aktienfonds – so die historische Erfahrung – auf lange Sicht Renditen von durchschnittlich etwa vier bis sieben Prozent jährlich erzielen. Verbraucher sollten daher überlegen, ihre vermögenswirksamen Leistungen regelmäßig in Aktienfonds anzulegen, die ihre Renditevorteile gerade bei langfristigem Ansparen ausspielen können.

Podcast des Bankenverbandes

Im folgenden Podcast erläutern die Experten des Bankenverbandes, worin der Vorteil vermögenswirksamer Leistungen besteht und warum sie gerade in Zeiten niedriger Zinsen für Sparer interessant sein können:

Arbeitgeber und Staat fehlen beim Sparen

Je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung übernimmt der Arbeitgeber einen Teil oder sogar die gesamte VL-Sparrate von bis zu 40 Euro im Monat, also insgesamt 480 Euro im Jahr. Verzichten sollte man auf dieses Geld auf keinen Fall. Hinzu kommt, dass das so genannte Beteiligungssparen, wozu Sparpläne mit Aktienfonds gehören, vom Staat mit Zulagen gefördert wird. Dazu dürfen Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen allerdings nicht überschreiten.

VL-Sparverträge laufen in der Regel sechs Jahre. Bevor der Sparer über die angesammelte Summe verfügen kann, muss der Vertrag noch maximal ein Jahr ruhen. Und sollte ausgerechnet bei Fälligkeit des Vertrages die Börsenlage schlecht sein, kann der Anleger seine Fondsanteile einfach im Depot liegen lassen und abwarten, bis die Kurse wieder gestiegen sind.

Ihnen hat der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn gerne in Ihrem Netzwerk

Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

Anzeige

Kommentare sind geschlossen