Die EU-Kommission will das Krisenmanagement im Bankensektor und die Einlagensicherung reformieren. Der Bankenverband sieht hier noch Nachbesserungsbedarf und hat in einem Positionspapier Stellung bezogen.

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Am 18. April 2023 reichte die Europäische Kommission ihre Ideen für eine Überarbeitung des Rahmens zur Bewältigung von Krisen im Bankensektor und zur Einlagensicherung (Crisis Management and Deposit Insurance Framework – CMDI) ein. Diese Vorschläge umfassen Anpassungen

  • an der Richtlinie zur Sicherung von Einlagen (DGSD),
  • an der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD),
  • an der Verordnung über den Mechanismus für die einheitliche Abwicklung (SRMR) sowie
  • am Konzept des „Daisy Chain“.

Das Hauptaugenmerk der eingereichten Konzepte liegt auf der Erweiterung des Abwicklungsregimes auf kleine und mittlere Banken. Zudem ist geplant, dass zukünftig Gelder aus den nationalen Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung, insbesondere von kleinen und mittleren Banken, unter vereinfachten Bedingungen genutzt werden können.

Nachbesserungsbedarf aus Sicht der Banken

Der Bankenverband befürwortet das übergreifende Ziel der EU-Kommission, den Rahmen für Krisenmanagement zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf das Abwicklungsregime. Die Erkenntnisse aus den letzten Jahren haben verdeutlicht, dass hier Verbesserungsbedarf besteht: Selbst für einige größere Banken, die zwar noch keine systemische Relevanz aufweisen, sollte eine glaubwürdige und praxistaugliche Möglichkeit der Abwicklung vorhanden sein.

Von Seiten des Bankenverbandes wird jedoch keine Notwendigkeit gesehen, das vorgeschlagene Abwicklungsregime auf mittlere und kleinere Banken auszuweiten. Die angedachten Änderungen würden zu einer vehementen Kostensteigerung des Krisenmanagements für kleine und mittlere Banken führen, die am Ende die Kunden der Banken bezahlen müssten.

Paradigmenwechsel in der Einlagensicherung

Der Bankverband betrachtet insbesondere die geplante Aufhebung der Superpräferenz für die Einlagensicherung als äußerst problematisch. Die weitgehend standardisierten Einlagensicherungssysteme in Europa hätten ihre Wirksamkeit bewiesen, wie die Fälle der Entschädigung bei der Greensill Bank oder des grenzüberschreitenden Falls der Sberbank belegen. Für die meisten Institute sei bereits heute ein geordneter Marktaustritt im Rahmen nationaler Insolvenzverfahren möglich, ohne die Stabilität der Finanzmärkte zu gefährden.

In Kombination mit der geplanten erheblichen Ausweitung der Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Einlagensicherungssysteme und der grundlegenden Öffnung des Single Resolution Fund (SRF) im Rahmen von Abwicklungen kleiner und mittlerer Banken würde die vorgeschlagenen Regeln den Finanzbedarf für die Einlagensicherung erheblich steigern. Dies könnte die Glaubwürdigkeit der Schutzversprechen und das Vertrauen der Einleger in die Einlagensicherung schwerwiegend beeinträchtigen.

Abgesehen davon würden die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erheblichen Zusatzbelastungen für europäische Banken führen, ohne gleichzeitig einen entsprechenden Mehrwert für die Finanzstabilität oder die Verbraucher zu bieten. Der Verband geht davon aus, dass die Institutssicherungssysteme weniger stark von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen wären als die Einlagensicherungssysteme privater Banken. Insgesamt würden die negativen Auswirkungen eindeutig überwiegen. Daher lehnen die privaten Banken den von der Kommission angestrebten Paradigmenwechsel ab.

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