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Vier Tipps zu den persönlichen Finanzen für 2016

Der Bankenverband hat kürzlich darauf hingewiesen, dass der Jahreswechsel auch für die Kunden von Banken und Sparkassen eine wichtige Zeit ist, in der man seine Finanzen überprüfen sollte. Dazu gehören insbesondere die folgenden vier Themen:

Tipps zu den persönlichen Finanzen für das neue Jahr 2016

Das Jahr 2016 bringt auch in Finanzfragen Neues
© Shutterstock

IBAN verwenden

Ab 1. Februar 2016 müssen auch Privatpersonen die IBAN (International Bank Account Number) bei SEPA-Zahlungen (sprich Überweisungen) verwenden. Diese internationale Kontonummer beginnt in Deutschland mit der Länderkennung DE und einer zweistelligen Prüfzahl. Danach folgen die achtstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer.

Bankkunden finden ihre IBAN auf dem Kontoauszug, im Online-Konto oder auf ihrer girocard.


Die BIC (Bank Identifier Code, auch SWIFT-Code genannt) muss bereits seit dem 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt sie auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). Benötigt wird die BIC dann nur noch bei Auslandsüberweisungen, also bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (z.B. auch in die Schweiz und nach Monaco).

Riester-Zulagen sichern

Wer in einen Riester-Vertrag spart, sollte prüfen, ob die Einzahlungen ausreichen, um die volle staatliche Zulage (ggf. zuzüglich Kinderzulagen) zu erhalten. Die volle Förderung gibt es nur, wenn in dem Jahr mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden. Sinnvoll ist es, einen sogenannten Dauerzulagenantrag bei der Bank oder Versicherung zu stellen.

Freistellungsaufträge überprüfen

Ab 1. Januar 2016 verlieren Freistellungsaufträge ohne persönliche Steuer-Identifikationsnummer (sogenannte Steuer-ID) ihre Gültigkeit. Kunden müssen jedoch keinen neuen Freistellungsaufrag stellen. Sollte die Steuer-ID fehlen, genügt es vollkommen, diese der Bank mitzuteilen. Ohnehin können nur ältere Freistellungsaufträge betroffen sein, da die Steuer-ID seit dem 1. Januar 2011 zwingend bei neuen Freistellungsaufträgen angegeben werden musste.

Unabhängig von der Steuer-ID sollten Sparer und Anleger mit mehreren Bankverbindungen vor dem Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge prüfen: Sind die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt? Oder kann eventuell eine neue Aufteilung sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge 2016 gutgeschrieben werden?

Kostenlose Sondertilgung bei Immobilienfinanzierung nutzen

Noch bis zum Jahresende können Immobilienbesitzer, die im Rahmen ihres Hypothekenkredits eine jährliche Sondertilgung vereinbart haben, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dies lohnt sich immer dann für Kreditnehmer, wenn der vereinbarte Kreditzins höher ist als der Zinsertrag für Geldanlagen.

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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