Artikel zu Vermögenswirksame Leistungen

Geldanlage Sparen in der Niedrigzinsphase
Verschenken Sie kein Geld!

Viele Arbeitnehmer verschenken, regelmäßig Geld und die meisten wissen es nicht einmal. Denn sie lassen ihren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) verfallen, statt die attraktiven Möglichkeiten des staatlich geförderten Sparzuschusses vom Arbeitgeber zu nutzen.

Beruf Vermögenswirksame Leistungen
55 Jahre Vermögenswirksame Leistungen

Vor 55 Jahren, im Sommer 1961, wurde das Vermögensbildungsgesetz über vermögenswirksame Leistungen, der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage verabschiedet (damals 312-DM-Gesetz). Mit ihm sollte die Vermögensbildung von Arbeitnehmern gefördert werden. Millionen Bundesbürger nutzen seitdem regelmäßig die sogenannten „Vermögenswirksamen Leistungen (kurz: VL)“.