Die neue europäische Wertpapierrichtlinie MiFID II regelt das Wertpapiergeschäft europaweit neu. Für Banken in Deutschland bedeutet sie eine Milliarde Euro an Umstellungskosten, für die Bankkunden eine zunehmende Papierflut.

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Die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive), kurz Finanzmarktrichtlinie, ist seit 2007 das regulatorische Rahmenwerk für Wertpapiergeschäfte in Europa. Sie regelt und harmonisiert europaweit den Wertpapierhandel und setzt hohe Standards für den Anlegerschutz. Vor dem Hintergrund der seitdem veränderten Marktstrukturen und Innovationen auf den Finanzmärkten sowie der Folgen der Finanzkrise startete die EU-Kommission Ende 2010 eine Konsultation zur Reform der MiFID. Das Ergebnis MiFID II – tritt am 3. Januar 2018 in Kraft und soll die Transparenz in den Märkten sowie die Effizienz und Integrität der Finanzmärkte erhöhen.

Hohe Belastungen durch MiFID II

Der Bankenverband kritisiert die weitreichenden Folgen von MiFID II für Banken und Kunden. Zwar ist die neue Wertpapierrichtlinie grundsätzlich richtig. Viele Banken seien aber gezwungen, zum Jahreswechsel Berge von Papier zu versenden, um ihren Informationspflichten nachzukommen.

MiFID II bedeutet viel Bürokratie für Banken und Kunden.

„Europa braucht einheitliche Maßstäbe für Markttransparenz, Anlegerschutz und Risikosteuerung. In der Bankenregulierung fehlt der Blick auf das Ganze. Viele gute Einzelmaßnahmen machen kein schlüssiges Gesamtkonzept aus. Allein der Umfang von mehr als 20.000 Seiten Regulierung für MiFID II zeigt, dass hier der Überblick verloren ging und weit über das Ziel hinaus geschossen wurde. Wir erwarten bis zu eine Milliarde Euro für die Umstellung, dazu kommen noch laufende Kosten. Dieses Geld könnten die Banken an anderer Stelle gut gebrauchen.“

Michael Kemmer, Bankenverband

Angesichts dieser zusätzlichen Belastungen zwinge MiFID II alle Häuser, ihre Geschäftsmodelle grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass künftig Banken nicht mehr allen ihren Kunden jede Dienstleistung und jedes Finanzprodukt anbieten werden können.

Unverständlich sei zudem, dass der Kunde zum Beispiel keine Möglichkeit habe, auf eine Telefonaufzeichnung zu verzichten. Derart weitgehende Aufzeichnungspflichten helfen niemandem und sind sicherlich nicht im Interesse der Kunden. Sie belasten vielmehr das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank. MiFID II muss hier überprüft und angepasst werden.

MiFID II Präsentation

Die folgende Präsentation stellt die wesentlichen Eckpunkte und Inhalte von MiFID II sowie die Folgen für das Wertpapiergeschäft dar: