Anzeige

Immobilienerwerb – sinkende Zinsen, steigende Grunderwerbssteuer

Wohneigentum wird immer beliebter. Allein in den ersten drei Quartalen 2012 wurden rund 123.000 Genehmigungen im Eigenheimbau verzeichnet. Das entspricht einem Plus gegenüber 2011 von 3,7 Prozent. Vor allem die niedrigen Zinsen verlocken zum Grunderwerb.

Beim Immobilienerwerb ist auf die Kosten zu achten

Beim Kauf einer Immobilie gilt es, auf die Kosten zu achten.

Doch der unterschriebene Kaufvertrag und das bezugsfertige Haus sind nur die halbe Miete. Bei aller Freude sollten die Kaufnebenkosten nicht unterschätzt werden. Neben den Maklerkosten kann die sogenannte Grunderwerbssteuer ins Kontor hauen. Diese wird bei (fast) jedem Kauf inländischer Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen fällig, mit einer  Ausnahme: Grundstückskäufe bis zur Freigrenze von 2.500 Euro unterliegen dieser nicht, sind also steuerfrei. Im Laufe der letzten Jahre hat der Staat dabei immer stärker die Hand aufgehalten. Lag der Steuersatz 1996 bundeseinheitlich noch bei 3,5 Prozent, haben sich die meisten Bundesländer im Laufe der Jahre ein immer größeres Stück vom Kuchen abgeschnitten. So stieg der Steuersatz um jährlich durchschnittlich 6,2 Prozent. In Zeiten klammer Kassen kommt der Immobilienboom den Stadtkämmerern gerade recht. Nur in Sachsen und Bayern ist die Grunderwerbsteuer seit 1996 nicht erhöht worden. Das klingt so einmalig, dass man den Satz zweimal lesen muss – zumal für 2014 in den meisten Bundesländern die Steuer erneut erhöht werden soll.  Auch wenn es schmerzt, sollte man das Bezahlen der Grunderwerbssteuer dennoch nicht auf die lange Bank schieben. Denn erst, wenn diese bezahlt ist, stellt das Finanzamt eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ aus; drum herum kommt ohnehin kaum jemand. Was viel wichtiger ist: Ohne deren Vorliegen wird man nicht Eigentümer seiner gekauften Immobilie. Doch was kostet der Spaß?  Einfach, schnell und individuell lässt sich die Steuerhöhe mit einem Grunderwerbsteuer-Rechner aus dem Internet ermitteln. Dieser zeigt den Steuersatz des entsprechenden Bundeslandes und berechnet daraus den Grunderwerbsteuerbetrag, sowie den resultierenden Gesamtbetrag. Hält die ausgewählte Webseite noch weitere, hilfreiche Tools (Fragenkatalog, Tipps,  Recherchemöglichkeiten, weiterführende Links) parat, umso besser.

Ihnen hat der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn gerne in Ihrem Netzwerk

Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

Anzeige

Hinterlassen Sie einen Kommentar