Anzeige

Girokonten werden immer teurer – was tun?

In den letzten Jahren haben immer mehr Banken die Gebühren für ihr Girokonto erhöht. Sie führen Verwahrentgelte ein, berechnen Gebühren für die Girocard und erheben Kontoführungsgebühren. Was man tun sollte, wenn das Konto plötzlich teurer wird.

Preiserhöhungen beim Girokonto von Banken und Sparkassen

Immer mehr Banken und Sparkassen erhöhen die Preise für das Girokonto.

Wenn Ihre Bank die Konto- und Überweisungsgebühren erhöht, finden Sie einen günstigeren Anbieter. Sie können der Gebührenerhöhung auch widersprechen, müssen dann aber mit einer Kündigung Ihres Kontos rechnen.

Gebührenerhöhung bei der Bank: Fakten im Überblick

Bei einer Gebührenerhöhung für Ihr Girokonto können Sie den Umstand akzeptieren, aber auch der Gebührenerhöhung widersprechen, sich auf eine Kündigung vonseiten der Bank einlassen oder selbst das Konto kündigen.


Es gibt so gut wie immer ein günstigeres Konto bei einer anderen Bank. Besonders Direktbanken sind Vorreiter bei den sehr kundenfreundlichen Gebühren.

Vielleicht können Sie auch mit Ihrer Bank ein anderes, günstigeres Kontomodell vereinbaren.

Dass die Bank bei einem Widerspruch das betreffende Konto kündigt, ist deshalb wahrscheinlich, weil die Bank nicht Ihnen allein bessere Konditionen als allen anderen Kunden einräumen kann. Daher kann Sie Ihrem Widerspruch prinzipiell nicht stattgeben. Es bleibt nur eine Kündigung des Kontos. Wahrscheinlich wird die Bank Ihnen nahelegen, das Konto selbst zu kündigen.

Warum erhöhen die Banken die Gebühren für Girokonten?

Das liegt prinzipiell an der Niedrigzinspolitik der EZB, die das Geschäftsmodell der Banken schwer beschädigt. Der Leitzins verharrt nunmehr seit 2016 bei 0,0 Prozent (Stand: April 2022), sodass die Banken bei ihrer eigenen Kreditvergabe von den Kunden ebenfalls keine hohen Zinsen verlangen können.

Irgendwo müssen sie aber Geld verdienen. Also erhöhen sie die Gebühren für die Girokonten. Für die Verbraucher ist das bitter, denn an die kostenlosen Girokonten sind wir seit Jahrzehnten gewöhnt. Die Banken sind dabei durchaus kreativ, erhöhen ein wenig schon bestehende Entgelte und führen auch neue ein.

Müssen Sie auf die Gebührenerhöhung reagieren?

Nein! Das war früher so: Die Bank teilte Ihnen mit der Ankündigung der Gebührenerhöhung mit, dass sie keine Reaktion von Ihnen als Zustimmung wertet. Inzwischen ist das laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mehr statthaft, wie aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2021 unter dem Aktenzeichen BGH XI ZR 26/20 hervorgeht.

Die Bank muss natürlich ihren Kunden beabsichtige Vertragsänderungen mitteilen, darf sie aber ohne die aktive Zustimmung der Kunden nicht in Kraft setzen. Wenn Sie also gar nicht reagieren, haben Sie der Gebührenerhöhung nicht zugestimmt, müssen dann aber mit einer Kontokündigung vonseiten der Bank rechnen (siehe oben).

Was können Sie bei Gebührenänderung unternehmen?

Überprüfen Sie zunächst die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung. Manche Geldinstitute verzichten aktuell darauf, behalten sich aber künftig Preiserhöhungen vor. Dazu sollten Sie eine Information erhalten. Wenn Sie über eine Gebührenerhöhung informiert werden, können Sie widersprechen, müssen aber mit einer Kontokündigung rechnen. Hierfür muss die Bank keine Gründe angeben. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Monate.

Möglicherweise möchten Sie aber selbst aktiv werden: Dann kündigen Sie Ihr Girokonto, nachdem Sie einen neuen Anbieter gefunden haben. Suchen Sie sich am besten gleich eine Direktbank mit günstigen Konditionen. Zum Beispiel gibt es bei GeldRat einen Vergleich kostenloser Girokonten ohne monatlichen Mindestgeldeingang.

Ein anderer Weg wäre, bei Ihrer bestehenden Bank ein anderes Kontomodell zu wählen. So sind reine Onlinekonten bei vielen Geldinstituten günstiger als das klassische Girokonto. Sie müssen dann ab sofort Ihre Geldgeschäfte komplett online erledigen.

Zu einer anderen Bank wechseln: Ist das schwierig?

Nein, eigentlich nicht. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe. Das bedeutet: Sowohl die alte als auch die neue Bank müssen Sie beim Wechsel Ihres Kontos unterstützen. Die alte Bank transferiert dann nicht nur Ihr Guthaben zur neuen Bank, sondern informiert diese auch über Ihre Daueraufträge und Lastschriften, welche die neue Bank übernimmt.

Hat eine Verhandlung mit der Bank irgendeinen Zweck?

Eigentlich kaum (siehe oben), es gibt aber Ausnahmen. Wenigstens in der Vergangenheit bewiesen einige Banken Kulanz und kamen manchen Kundengruppen wie den Senioren entgegen, wenn diese mit genügendem Nachdruck verhandelten. So verzichtete beispielsweise die Postbank bei ihren älteren Kunden auf die Entgelte für die Überweisungen auf Papier.

Sonderfall besondere Vertragsklauseln oder Werbeversprechen

Es gibt den Sonderfall der besonderen Vertragsklauseln bzw. Werbeversprechen, welcher die Gebührenerhöhung unwirksam werden lässt. Manche Banken warben zeitweise mit dem „lebenslang kostenlosen Girokonto“. Sollten Sie daraufhin Kunde dieser Bank geworden sein, darf Sie Ihnen wie versprochen lebenslang nicht die Gebühren erhöhen.

Das Problem ist lediglich, dass Sie dies auch belegen müssen. Das funktioniert durchaus, weil solche Werbeaktionen bei der Bank archiviert werden und weil Sie die betreffende Vertragsklausel auch in Ihrem Vertrag mit der Bank finden müssten. Schauen Sie also ruhig einmal nach.

Ihnen hat der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn gerne in Ihrem Netzwerk

Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

Anzeige

Kommentare sind geschlossen