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Sechs wichtige Hinweise für Erben

Der Tod eines lieben Menschen bedeutet für die Angehörigen vor allem Trauer. An dringende Formalitäten denkt in dieser Situation kaum jemand. Dabei sind diese durchaus wichtig und sollten auch in schweren Zeiten zügig erledigt werden. Die Postbank hat vor kurzem die folgenden Themen aufgelistet, die Hinterbliebene zügig erledigen sollten, auch um selbst keine Nachteile zu erleiden.

Wichtige Hinweise für Erben

Im Todesfall gilt es für Erben, wichtige Dinge schnell zu ordnen
© Shutterstock

Organisation der Bestattung

Die Verpflichtung, sich um die Bestattung zu kümmern, obliegt den nächsten Angehörigen, in der Regel der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner. Die Kosten einer „standesgemäßen“ Beerdigung, welche den Vermögensverhältnissen und der gesellschaftlichen Stellung des Verstorbenen entspricht, müssen jedoch die Erben übernehmen.

Übrigens kann man bei vielen Bestattungsunternehmen schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und alles selbst organisieren und bezahlen, so dass den eigenen Angehörigen schon mal eine Last abgenommen ist.


Ausstellung der Sterbeurkunde

In der Regel wird dies vom beauftragten Bestatter übernommen. Zuständig ist ist das Standesamt. Dort werden der Todesfall in das Sterbebuch eingetragen und die Sterbeurkunde sowie die Bestattungsgenehmigung ausgestellt. Dafür müssen der Personalausweis des Verstorbenen und seine Personenstandsurkunden (Geburts- und Eheurkunde) vorgelegt werden. Da man Sterbeurkunden meist für verschiedene Formalitäten benötigt, empfiehlt es sich, gleich mehrere Exemplare ausstellen zu lassen.

Versicherungen informieren

Sofern der Verstorbene eine Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatte, muss die jeweilige Versicherung möglichst zeitnah über den Todesfall informiert werden. Je nach Vertrag bestehen dafür Fristen von 24 bis 48 Stunden, damit die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Erbfall prüfen

Wer als Erbe eingesetzt ist, sollte möglichst schnell prüfen, ob er den Nachlass annehmen oder ausschlagen möchte. Die Frist dafür läuft vom Zeitpunkt an, ab dem man von einer Erbschaft erfährt. Danach hat man nur sechs Wochen Zeit zur Prüfung. Da laut Erbrecht nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden und andere Verbindlichkeiten vererbt werden können und darüber hinaus kein „selektives Erben“ möglich ist, sollte die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft wohlüberlegt sein. Ein angenommenes Erbe kann später nicht mehr ausgeschlagen werden.

Die Ablehnung eines Erbes muss man dem Nachlassgericht ausdrücklich erklären.

Verträge kündigen

Als Erbe sollte man sich schleunigst einen Überblick über bestehende Verträge des Verstorbenen verschaffen und diese bei Bedarf kündigen. Bank- und Steuerunterlagen können hier helfen. Vor allem aber sollten die Kontoauszüge des Verstorbenen durchgesehen werden. Sie sind ein ausgesprochen hilfreicher Anhaltspunkt, da regelmäßige Überweisungen und Daueraufträge, die auf bestehende Verträge rückschließen lassen, dort aufgeführt sind.

Digitalen Nachlass regeln

Im Zeitalter der Digitalisierung hat nahezu jeder Mensch E-Mail-Konten sowie Konten wie Ebay, Amazon und anderen Onlinehändlern, Hinzu kommen Profile bei Facebook, Twitter, Instagram und anderen sozialen Netzwerken.

Die Hinterbliebenen müssen damit auch den sogenannten digitalen Nachlass ordnen und abwickeln. Am besten – aus Sicht der Hinterbliebenen – ist es, wenn der Verstorbene seine Accounts und Passwörter bereits zu Lebzeiten (z.B. als Anhang zum Testament) auflistet. Sofern man die Passwörter nicht kennt, sollte sich mit dem Erbschein gegenüber den Internetunternehmen als Erbe ausweisen und Zugriff auf die Konten verlangen.

Auch hierfür gibt es im Markt bereits spezialisierte Bestattungsunternehmen und Dienstleister die rund um den digitalen Nachlass Hilfe anbieten.

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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