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Widerrufsrecht für fehlerhafte Kreditverträge läuft aus

Bauherren und Wohnungskäufer können viel Geld sparen, wenn sie ihre Kreditverträge widerrufen, bei denen eine falsche Beratung erfolgte. Oft müssen Banken und Sparkassen nicht nur Zinsen sondern sogar noch zusätzlich Geld erstatten. Doch jetzt ist Eile geboten. Das Widerrufsrecht für fehlerhaft abgeschlossene Kreditverträge dürfte demnächst auslaufen.

Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht für fehlerhafte Kreditverträge

Gesetzesänderungen wie die geplante Reform des Widerrufsrechts können für Konsumenten fatale Folgen haben
© Shutterstock

Neues Gesetz zum Widerrufsrecht geplant

Das Bundeskabinett hat vor kurzem einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der mit großer Wahrscheinlichkeit am Ende auch zum Gesetz wird. Danach soll das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung am 21. Juni 2016 erlöschen. Bislang galt das Widerrufsrecht von Kreditkunden unbefristet.

Betroffen sind Immobilienkreditverträge, die seit Oktober 2002 abgeschlossen wurden und in denen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Dies ist bei rund 80 Prozent der der Verträge der Fall. Für die Kreditwirtschaft geht es dabei um ein Volumen in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht.

Der Widerruf solcher Verträge bringt Bankkunden viel Geld. Kreditnehmer können im Einzelfall mit vielen tausend Euro Erstattung rechnen, nicht zuletzt, weil seitdem die Zinsen stark gesunken sind.

Fünf Schritte für Betroffene zum erfolgreichen Kreditwiderruf

Stiftung Warentest empfiehlt Betroffenen die folgenden fünf Schritte:

  1. Suchen Sie Ihre Vertragsunterlagen heraus. Lassen Sie die Verbraucherzentrale Hamburg oder einen in Widerrufsfällen erfahrenen Rechts­anwalt die Widerrufs­belehrung prüfen. Einen Eindruck davon, welche Verträge falsche Widerrufs­belehrung enthielten, verschafft Ihnen eine nach Banken und Vertragsdaten sortierte Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen und eine weitere Liste der Verbraucherzentrale Hamburg mit den Ergebnissen der Prüfung von fast 2.000 Kreditverträgen.
  2. Im Falle des erfolgreichen Widerrufs müssen Sie Ihren Kredit natürlich zurückzahlen. Prüfen Sie daher, ob und wie viel Geld Sie benötigen, um Ihre Bank oder Sparkasse nach dem Widerruf auszubezahlen. Wenn Sie einen Anschlusskredit brauchen, holen Sie dazu von verschiedenen Instituten konkrete Angebote ein. Die müssen nicht unbe­dingt recht­lich verbindlich sein. Wenn Sie alle Fragen korrekt beant­worten, sind auch unver­bindliche Angebote verläss­lich.
  3. Auch bereits abge­wickelte Verträge können widerrufen werden. Das bedeutet, Sie können Ihren Kreditvertrag auch dann widerrufen, wenn er schon abbezahlt oder abge­löst ist. Der Vertrag ist in diesen Fällen rückabzuwickeln. Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank oder Sparkasse Ihnen diese zu erstatten. Dies gilt auch für die Gewinne, die sie mit Ihrem Geld erwirt­schaftet hat.
  4. Detaillierte und fort­laufend aktualisierte Informationen, Tipps und Muster­texte für den Widerruf sowie ein Excel­-Arbeits­blatt zur Abschät­zung der Folgen eines Widerrufs finden Sie in einem Stiftung-Wartentest-Special Raus aus teuren Kreditverträgen. Aufgepasst: Ihre Widerrufs­erklärung muss Ihrer Bank oder Sparkasse spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016 zugehen. Am 22. Juni 2016 um 0 Uhr wird die Frist abge­laufen sein, wenn die von der Bundes­regierung vorgeschlagene Regelung Gesetz wird und dieses wie geplant in Kraft tritt.
  5. Zur Durch­setzung des Widerrufs­rechts müssen Sie wahr­scheinlich einen Rechts­anwalt einschalten und häufig genug auch vor Gericht ziehen. Das brauchen Sie aber jetzt noch nicht zu entscheiden. Aktuell entwickelt die Recht­sprechung sich verbraucherfreundlich. Erste Entscheidungen des Bundes­gerichts­hofs stehen an. Eine Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen enthält schon jetzt über 1000 Einträge. Haben Sie Ihren erst einmal Vertrag widerrufen, können in aller Ruhe abwarten, was geschieht.

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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