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Ist das Kapitalanlagegesetzbuch nur ein Mittel zum Zweck?

Stetig sinkende Zinsen, unseriöse Fondsmanager und die Bankenkrise haben bei Anlegern nicht nur Verunsicherung hervorgerufen. Sie erwarten mit Recht mehr Unterstützung von der Regierung und eine maximale Regulierung durch die Aufsichtsbehörden. Aus diesem Grund wurde das bis 2013 gültige Investmentgesetz außer Kraft gesetzt. Dafür gibt es seit Juli 2013 das Kapitalanlagegesetzbuch, welches wesentlich umfassender die Belange der Anleger berücksichtigt. Ein Beispiel dafür ist, dass der sogenannte „graue Kapitalmarkt“ mehr Beachtung findet. Dieser Begriff steht für Anlageformen, die im Gegensatz zum „weißen Kapitalmarkt“, nicht der Regulierung des Staates unterliegen. Hier darf sich der Anleger also künftig auf die Überprüfung der Angebote durch die betreffenden Behörden verlassen.

Schutz bei der Geldanlage

Der Gesetzgeber will Anleger bei der Geldanlage besser schützen
© Shutterstock

Immobilien gelten als eine der sichersten Anlageformen

Im KAGB wurden vornehmlich die Investmentvermögen als zu regulierende Anlageform berücksichtigt. Unter anderem sind die Fonds davon betroffen, welche das Vermögen unterschiedlicher Anleger verwalten und gewinnbringend anlegen. Vor der Gründung eines Fonds müssen sich die Anbieter eine Kontrolle gefallen lassen, welche die Registrierung und die Bescheinigung einer Erlaubnis überprüft.

Den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs hat WealthCap mit seinem Angebot „Immobilien Deutschland 38“ in vollem Maß entsprochen. Bei WealthCap 38 können Anleger beispielsweise in den neuen Busbahnhof in München investieren und zusätzlich zwei weitere Objekte gewinnbringend unterstützen. Es handelt sich dabei um Immobilien, die an unterschiedlichen Standorten errichtet werden. Diese Tatsache bringt nicht nur eine breite Streuung der Angebote mit sich. Auch bei den Mietern sorgen sowohl Firmen als auch solvente, private Wohnungsnehmer für sichere Rendite. Weitere Infos finden Sie hier.


Die Anlage in Sachwerte wird durch das KAGB besser geschützt

Leider kamen offene Immobilienfonds in den letzten Jahren immer mehr in Verruf. Dafür waren in erster Linie unseriöse Anbieter verantwortlich. Dies war auch ein Grund dafür, dass es seitens der Gesetzgeber Pläne gab, diese Anlageform ganz zu streichen. Nach Abwägen des Für und Wider kamen die Verantwortlichen jedoch zu dem Schluss, dass lediglich eine strenger fixierte Prüfung ausreicht. Es wurde also festgelegt, dass die Sicherung der Liquidität und eine Fremdfinanzierung genauere Beobachtung finden müssen. Das hat zur Folge, dass Sparer getrost auch in der Zukunft auf Immobilienfonds zurückgreifen können.

Die Vorteile der Anlage in Sachwerte sind vielfältig. Betroffene machen sich nicht von einem Objekt abhängig. Ihre Einlagen werden auf Immobilien unterschiedlicher Couleur verteilt. Die Mietverträge werden in den meisten Fällen über viele Jahre abgeschlossen. Falls dann doch ein Mieter ausfällt, werden die Ausfälle in der Regel von den bestehenden Verträgen aufgefangen. Wichtig ist ebenfalls, dass die aktuelle Stadtentwicklung Berücksichtigung findet. Dazu zählt unter anderem, dass dabei sowohl Infrastruktur als auch Wohnungsbau wichtige Säulen sind.

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Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

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