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Fünf weit verbreitete Irrtümer beim Kaufen und Bezahlen

Was viele Verbraucher für ihr gutes Recht halten, ist in Wirklichkeit oft ein weit verbreiteter Irrglaube. Insbesondere beim Kaufen und Bezahlen sind fünf Irrtümer weit verbreitet. Kunden sollten daher auf der Hut sein.

Gängige Irrtümer beim Einkaufen und Bezahlen

Viele Verbraucher unterliegen beim Einkaufen und Bezahlen Irrtümer, die sich im Nachhinein als Teuer erweisen können.

Egal ob im stationären Einzelhandel oder online, die Deutschen kaufen gerne ein. Die Verbraucherzentrale NRW hat aus die bei ihr eingegangenen Beschwerden zum Thema Kaufen und Bezahlen analysiert. Dabei wurden gängige Irrtümern aufgedeckt, die Konsumenten besser vor der Kaufentscheidung gewusst hätten.

Wir klären über die fünf häufigen Irrtümer im Zusammenhang mit Kaufen und Bezahlen auf, damit Verbraucher im Nachhinein Ärger vermeiden können:

  • Irrtum 1: Verträge gelten nur mit Unterschrift,
  • Irrtum 2: Der ausgewiesene Preis ist bindend,
  • Irrtum 3: Umtausch oder Rückgabe sind immer möglich,
  • Irrtum 4: Gewährleistung und Garantie sind dasselbe,
  • Irrtum 5: Kartenzahlungen kann man immer rückgängig machen.

Irrtum 1: Verträge gelten nur mit Unterschrift

Das gilt nicht für alle Verträge. Zwingend unterschrieben werden müssen nur Verträge, die in Schriftform abgeschlossen oder zusätzlich noch durch einen Notar beglaubigt werden müssen wie ein Immobilienkauf. Bei einem mündlichen Vertragsabschluss, beispielsweise am Telefon, kann der Vertrag hingegen auch ohne Unterschrift rechtskräftig sein. Auch beim Brötchenkauf beim Bäcker handelt es sich auch um einen mündlichen Kaufvertrag, der ohne Unterschrift auskommt.

Irrtum 2: Der ausgewiesene Preis ist bindend

Das ist falsch. Preisangaben von Waren in Prospekten, Schaufenstern oder Online-Shops sind für die Händler erst einmal nicht bindend. Natürlich sind absichtlich irreführende Werbepreise nicht zulässig. Grundsätzlich ist aber der Preis entscheidend, über den sich Käufer und Verkäufer an der Kasse verständigen. Wer sich also über ein zum Beispiel falsch ausgezeichnetes Produkt zum Schnäppchenpreis freut, kann an der Kasse unter Umständen enttäuscht werden.

Irrtum 3: Umtausch oder Rückgabe sind immer möglich

Ein weit verbreiteter Irrglaube. Oft lässt sich in vielen Geschäften gekaufte Ware auch ohne Mängel innerhalb einer bestimmten Zeit wieder gegen den Kaufpreis oder einen Gutschein umtauschen. Dies beruht jedoch rein auf Kulanz, ein grundsätzliches Recht darauf besteht nicht.

Im stationären Handel sollten sich Verbraucher daher vor dem Kauf über die Rückgabebedingungen informieren und sich eine Umtauschmöglichkeit gegebenenfalls etwa auf dem Kassenbon bestätigen lassen.

Bei Käufen in Online-Shops besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hierfür kann das Musterwiderrufsformular des Unternehmers verwendet oder aber der Widerruf auf andere Weise erklärt werden, zum Beispiel über den Umtausch-Check der Verbraucherzentralen. Aber Achtung: Das kommentarlose Zurückschicken der Ware reicht nicht aus. Gründe, weswegen widerrufen wird, müssen allerdings nicht angeben werden.

Irrtum 4: Gewährleistung und Garantie sind dasselbe

Dies ist ebenfalls ein gängiger Irrtum. Die beiden Begriffe sind streng voneinander zu unterscheiden:

  • Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, bei der die Verkäufer für zwei Jahre ab dem Kauf für den einwandfreien Zustand der Ware einstehen müssen.
  • Die Garantie hingegen ist eine freiwillige, meist herstellerseitige, Zusage für die Qualität oder Funktionstüchtigkeit eines Produktes oder Teil eines Produktes für einen frei bestimmbaren Zeitraum. Auch hier gilt: Am besten vor dem Kauf über den Umfang solcher Garantien informieren.

Irrtum 5: Kartenzahlungen kann man immer rückgängig machen

Das trifft nicht immer zu. Bei einer Kartenzahlung, bei der lediglich die PIN eingegeben werden muss, wird der Kaufbetrag unmittelbar vom eigenen Konto abgebucht und an den Händler gezahlt. Eine Rückbuchung ist dann ohne weiteres nicht mehr möglich.

Dies funktioniert nur, wenn die Kartenzahlung per Kundenunterschrift quittiert wird. Dann handelt es sich um ein Lastschriftverfahren und der Kaufbetrag kann innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Kunden ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen müssen.

Etwas anderes gilt aber bei unberechtigten Buchungen. In solchen Fällen sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren.

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Über den Autor

Maike Schmitt

Maike Schmitt hat Betriebswirtschaft studiert. Sie ist Redakteurin beim Bank Blog Ratgeber Finanzen und schreibt über verschiedene Themen für Verbraucher sowie zu beruflichen Fragen.

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