Anzeige

Als Selbständiger gut haftpflichtversichert gegen Vermögensschäden

Wer als Selbständiger agiert, sollte sich im Vorfeld gut informieren welche Versicherungen für das eigene Berufsfeld angeraten sind. Empfehlenswert sind vor allem Haftpflichtversicherungen gegen Vermögensschäden.

Geeignete Haftpflichtversicherungen für Selbständige

Geeignete Haftpflichtversicherungen sichern Selbständige vor Vermögensschäden aus Berufsversehen ab.

Muss man selbst für Schadensfälle aufkommen, kann das nicht nur teuer werden. Auch die eigene Existenzgrundlage kann im Nu bedroht sein. Berufshaftpflichtversicherungen sichern ab. Doch nicht alle Geschäftsfelder benötigen die gleichen Absicherungen. Welche Sie selbst benötigen kommt ganz darauf an, welche möglichen Schäden für Ihr Berufsfeld typisch sind.

Gegen Berufsversehen gut abgesichert

Berufshaftpflichtversicherungen setzen sich mit Berufsversehen auseinander. Abschließen sollte sie jeder, bei dem ein berufliches Missgeschick Vermögensschäden nach sich ziehen kann. Viele meinen es würde hierfür genügen eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn diese decken auch Vermögensschäden mit ab. Allerdings sollten Selbständige sich zunächst mit den Details ihrer Privathaftpflichtversicherung auseinandersetzen, konkret: mit der Deckungssumme. Diese ist bei Vermögensschäden meist niedrig gehalten. Wohingegen ein Schadensfall für Dienstleister, die sich beruflichen mit fremden Vermögensinteressen befassen, weit über diese Deckungssumme hinaus gehen kann. Die Lösung kann z.B. eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Hiscox sein, die ein Baustein der Berufshaftpflichtversicherung ist, aber individuell angepasst werden muss.


Wer braucht eine Versicherung gegen Vermögensschäden?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für einige Berufsgruppen, die beratend oder treuhänderisch mit fremdem Vermögen zu tun haben, Pflicht. Das sind zum Beispiel Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Doch auch Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, IT-Dienstleister und Versicherungsmakler sollten darüber nachdenken eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Abgedeckt werden damit Schäden, die weder Personen noch Sachen betreffen. Der Schadensfall ist gleichbedeutend mit finanziellen Nachteilen, die entstanden sind. Im Gegensatz zu anderen Schadensfällen, wie zum Beispiel Personenschäden, sind die Schadensfälle im Vermögensbereich auch oft erst verspätet zu erkennen.

Unechte versus echte Vermögensschäden

Mit unechten Vermögensschäden werden Folgeschäden bezeichnet, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden ergeben. Ein Beispiel: Wird durch einen Wasserschaden die Festplatte eines Computers beschädigt, ist dies zunächst ein Sachschaden. Dabei kommt es jedoch sicherlich zu Datenverlusten. Die Datenwiederherstellung verursacht Folgekosten. Das nennt man Sachfolgeschaden, oder auch unechter Vermögensschaden. Solche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung ab.

Echte Vermögensschäden gehen aus schuldhaftem Verhalten einer Person hervor und betreffen eine dritte Person. Man könnte sie auch als passive Schadensfälle bezeichnen, die nicht aus einer aktiven Sache oder Handlung entstehen. Sondern mehr aus einer falschen Entscheidung, einem Versäumnis oder einer Unterlassung heraus. Oft ist die Ursache eine falsche Beratungsleistung. Ein Beispiel: Ein Anwalt berät seinen Mandanten hinsichtlich eines geschäftlichen Vertrages. Er vergisst dabei – entweder aus eigenem Unwissen oder aus Flüchtigkeit – seinen Mandanten über eine bestimmte Klausel zu informieren. Mit dem Wissen um diese Klausel hätte der Mandant den Vertrag nicht in dieser Form abgeschlossen, da es unvernünftig gewesen wäre. Ohne dieses Wissen erschien der Vertragsabschluss jedoch als adäquat. In der Folge entsteht dem Mandanten aufgrund der ungenügenden Beratungsleistung ein finanzieller Schaden, den er geltend machen möchte. Solche Schäden deckt nur die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab.

Deckungssumme und Kosten

Diejenigen, die die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend abschließen müssen, benötigen für reine Vermögensschäden eine Deckungssumme bis mindestens 1.000.000 Euro. Generell hängt es aber vom individuellen Berufsrisiko ab, wie hoch die Deckungssumme bemessen sein sollte. Bei einigen Berufsgruppen ist eine Deckungssumme zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro bereits ausreichend. Interessierte informieren sich am besten über Branchenportale, bei Berufskollegen und Versicherungsexperten. Die monatliche Einzahlungssumme orientiert sich am Deckungsbetrag, und startet bei etwa zwölf Euro monatlich.

Ihnen hat der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn gerne in Ihrem Netzwerk

Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

Anzeige

Kommentare sind geschlossen