Viele Menschen haben Schulden. Kreditinstitute und der Handel machen es uns heute leicht, auch ohne Eigenkapital Geld auszugeben. Eine Möglichkeit, um sich aus finanziellen Schwierigkeiten durch Verschuldung zu befreien, stellt eine Umschuldung dar. Wir haben uns mit diesem Thema näher befasst.

Überblick zur Umschuldung von Krediten

Was der Begriff Umschuldung bedeutet, wie sie funktioniert und wie man am besten vorgeht.

Verschuldung leicht gemacht

Es gibt immer mehr Angebote, die Menschen zu einer Verschuldung verlocken:

  • unzählige Produkte lassen sich per Ratenkauf erwerben
  • Leasingvarianten stehen immer häufiger zur Verfügung
  • Dispositionskredite werden oft großzügig eingeräumt
  • die Bewilligung von Krediten erfolgt relativ leicht, wozu auch die Online-Offerten ohne Schufa beitragen

Zwar zeigen Statistiken auf, dass der Höchststand an überschuldeten Privatpersonen in Deutschland im Jahr 2007 nicht wieder erreicht wurde, jedoch stiegen die Zahlen seit 2009 bis 2018 regelmäßig an.


Umschuldung – was ist das?

Umschuldung bedeutet, dass durch eine neue Schuld eine bestehende abgelöst wird. Dies erfolgt in der Regel durch die Aufnahme eines frischen Kredites, mit dem ein altes Darlehen bezahlt wird. Dahinter steht die Hoffnung des Schuldners, niedrigere Zinsen zu erhalten, sodass sich die Verschuldungssumme insgesamt verringert. Bei der heutigen Niedrigzinspolitik kann zurzeit davon ausgegangen werden, dass der Zinssatz deutlich geringer ausfällt als vor einigen Jahren, weshalb dieser Schritt durchaus sinnvoll ist.

Weiterhin wird eine Umschuldung oftmals für die Änderung der Laufzeit oder die Anpassung der Ratenhöhe genutzt.

Wie sollte man bei einer Umschuldung vorgehen?

Wer sich über die Möglichkeiten einer Umschuldung informieren möchte, sollte sich zunächst bei dem Kreditinstitut, welches das Darlehen ausgegeben hat, beraten lassen. Eine gute Bank bietet ihren Kunden zudem verschiedene Möglichkeiten, über persönliches Finanz-Management online zahlreiche Informationen zu erhalten. Eine sinnvolle Vorgehensweise bei einer beabsichtigten Umschuldung ist folgende:

  1. Feststellung der Höhe der Restschuld
  2. Nachfrage bei dem Kreditgeber über eine eventuell anfallende Entschädigungszahlung und deren Höhe
  3. Einholen verschiedener Angebote und Vergleich der jeweiligen Konditionen
  4. Ist eine gute Offerte gefunden, sollte abgewogen werden, ob sich nach der Zahlung der Nebenkosten tatsächlich eine Ersparnis ergibt.

Umschuldungsmöglichkeiten on- und offline

Eine Umschuldung lässt sich sowohl on- als auch offline in die Wege leiten. Beachtenswert ist, dass der Umschuldungskredit schufaneutral ist und somit keinen negativen Einfluss auf den Schufa-Score hat. Gerade online wird eine solche Umschuldung leicht gemacht. Man füllt z.B. auf experten-kredite.de/umschuldung eine Voranfrage aus, daraufhin wird ein individuelles Angebot erstellt. Auf eine persönliche Beratung muss nicht verzichtet werden: Kreditexperten setzen sich mit Interessenten schnellstmöglich in Verbindung.

Fiktives Rechenbeispiel für eine Umschuldung

Altkredit – Kreditsumme: 15.000 Euro, Restlaufzeit 36 Monate, effektiver Jahreszins: 12,58 Prozent, Monatsrate: 488,40 Euro = Gesamtbelastung: 17.582,40 Euro

Neukredit – Kreditsumme: 15.000 Euro, Laufzeit: 36 Monate, effektiver Jahreszins: 4,45 Prozent, Monatsrate: 296,15 Euro = Gesamtbelastung: 16.051,28 Euro

Das Rechenbeispiel zeigt auf, dass durch eine Umschuldung in diesem Fall 1.531,12 Euro eingespart werden können. Dies sind 8,7 Prozent der Kreditsumme.

Wie wird eine alte Schuld abgelöst?

Aus rechtlichen Gründen muss die Umschuldung über das Girokonto des Kreditnehmers abgewickelt werden. Das dient zwei Zwecken: Zum einen kann der Schuldner problemlos beweisen, dass er seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist. Zum anderen lässt sich einfach überprüfen, ob der neue Kreditgeber das Darlehen in der vereinbarten Höhe ausgezahlt hat.

Die Schuld kann entweder durch eine Überweisung vom Schuldner selbst getilgt werden oder aber der neue Kreditgeber nimmt diese vor. In der Regel bevorzugen Letztere diese Variante, denn dadurch erhalten sie Sicherheit, dass der Kunde die Umschuldung auch tatsächlich durchführt. In erstem Fall wird daher ein Nachweis für den Ausgleich der alten Kreditsumme innerhalb einer bestimmten Frist verlangt.

Grundsätzlich gilt: Der frühere Geldgeber ist in der Pflicht, schnellstmöglich eine schriftliche Bestätigung über die vollständige Ablösung der Schuldsumme zu versenden. Ein entsprechender Brief kommt in der Regel innerhalb von 14 Tagen an. Teilweise wird vom neuen Kreditgeber außerdem eine Kopie der Ablösebestätigung verlangt