Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Trotz aller Hektik in der Vorweihnachtszeit sollten Sie sich die Zeit für einen Finanzcheck zum Jahresende nehmen. Unter Umständen können Sie dann damit viel Geld sparen. Was sich zum Jahreswechsel ändert und welche Tipps zu beachten sind, hat kürzlich der Bankenverband erläutert.

Finanzcheck zum Jahresende

Mit einem Finanzcheck zum Jahresende können Sie unter Umständen viel Geld sparen

Finanzcheck zum Jahresende

Hier sind die wertvollen Tipps für Ihren persönlichen Finanzcheck 2016:

  • Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge. Anleger die Konten und Depots bei mehreren Banken haben, sollten prüfen, ob die Verteilung sinnvoll gewählt ist. Wichtig: Seit Januar 2016 muss auf Freistellungsaufträgen die persönliche Steuer-Identifikationsnummer angegeben sein.
  • Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben, sollten Sie nachschauen, ob Sie den abzugsfähigen Höchstbetrag eingezahlt haben, um die volle Zulage zu bekommen. Dieser liegt bei maximal 2.100 Euro. Hat man übers Jahr weniger eingezahlt, kann man das Maximum nun noch durch nachträgliche Zuzahlungen erreichen. Die Zuzahlung für 2016 kann noch bis zum 31. Dezember erfolgen.
  • Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie für 2016 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
  • Sondertilgung: Haben Sie mit Ihrer Bank die Möglichkeit der Sondertilgung vereinbart, dann sollten Sie diese nutzen, wenn Sie Geld übrig haben – so sind Haus oder Eigentumswohnung schneller abbezahlt.
  • Bis zum 15. Dezember können Sie bei Ihren Banken eine Verlustbescheinigung für Ihre Aktien- oder Fondsverluste beantragen. Das ist sinnvoll, wenn Sie Depots bei mehreren Banken führen und Gewinne bei einer Bank mit Verlusten bei der anderen Bank verrechnen möchten.

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017

Und was ändert sich aktuell zum Jahreswechsel?


  • Der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen wird erneut abgesenkt: Er wird zum Jahresbeginn 2017 von aktuell 1,25 Prozent auf dann 0,9 Prozent gesenkt. Gut zu wissen: Diese Absenkung ist nur für Neuverträge gültig.
  • Familien mit Kindern können sich freuen: Ab dem 1. Januar 2017 wird das Kindergeld erneut angehoben – um zwei Euro auf nunmehr 192 Euro für das erste und zweite Kind. Gleichzeitig steigt der Kinderzuschlag um weitere 10 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auf 7.356 Euro.
  • Noch ein Steuertipp: Ab Februar 2017 hat das Bundesfinanzministerium höhere Umzugspauschalen festgelegt. Das heißt, Sie können dann als Alleinstehender 764 Euro bzw. als Ehepaar 1.528 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Hier können Sie sich die Tipps nochmal anhören:

Startklar für 2017: Finanztipps zum Jahreswechsel by bankenverband