Viele private Sparer und Anleger suchen nach legalen, also zulässigen Wegen, die Steuerlast auf ihre Geldanlagen zu verringern. Dies ist grundsätzlich möglich, es kommt aber auf die jeweilige Art der Geld- und Vermögensanlage an.

Steuerspartipps für Privatanleger

Wertvolle Tipps zum Steuersparen für Privatanleger

Anleger möchten unter Umständen von den gestiegenen Preisen an Aktienbörsen oder Immobilienmärkten profitieren, indem sie ihre Aktie oder Immobilie verkaufen. Erfolgt dieser Verkauf zu einem höheren Preis als beim Einstieg, spricht man von einem Veräußerungsgewinn. Für die Steuerlast gilt, dass solche erzielten und realisierten Gewinne grundsätzlich versteuert werden müssen. Der Bankenverband hat nun darauf hingewiesen, dass dies nicht immer der Fall sein muss.

Unterschiedliche Steuerregeln für unterschiedliche Geldanlagen

Für unterschiedliche Anlageobjekte gelten unterschiedliche zeitliche Freigrenzen (Spekulationsfristen), die bei Überschreitung zu einer Steuerfreiheit des Gewinns führen können.


Hier einige typische Anlageformen und die dafür geltenden steuerlichen Fristen:

Immobilien: Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft, muss den Veräußerungsgewinn grundsätzlich versteuern. Eine Ausnahme besteht, wenn die Immobilie selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde. Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf dagegen mindestens zehn Jahre, ist der Gewinn bei Privaten einkommensteuerfrei.

Edelmetalle: Beim Verkauf von Goldbarren oder anderen Edelmetallen, Kunstwerken oder Münzen, gilt für Privatanleger eine einjährige Spekulationsfrist. Liegt also zwischen Erwerb und Verkauf mindestens ein Jahr, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, ansonsten grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.

Wertpapiere: Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und Investmentfondsanteilen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ausnahmen gelten für Anleger, die ihre Wertpapiere vor Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 erworben haben. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von solchen „Altbeständen“ sind für Privatanleger steuerfrei.

Steuerspar-Tipp für Privatanleger

Auch wenn Privatanleger Veräußerungsgewinne wohl in den meisten Fällen versteuern müssen, lohnt es sich daher unter Umständen, vor einer Realisierung über den richtigen Zeitpunkt eines Verkaufs nachzudenken.

Vor einem Verkauf ist zu prüfen, wie daraus entstehende Gewinne steuerlich behandelt werden. Ein Abwarten bis zum Ende der Spekulationsfrist kann möglicherweise erhebliche Steuerzahlungen ersparen. Bei größeren Beträgen kann es im Zweifel ratsam sein, einen Steuerberater zu konsultieren.