Die besondere Liebe der Deutschen zu Gold­barren, Gold­münzen und anderen Edelmetallen scheint zum einen ihre Abneigung vor Wertpapieren, besonders Aktien widerzuspiegeln, zum anderen aber auch in der historischen Erfahrung mit zwei Geldentwertungen begründet zu sein. Im vergangenen Jahr wurden hierzulande mehr physisches Gold und Silber gekauft, als in anderen europäischen Ländern. Der Gesamtabsatz im Jahr 2015 wird auf rund 120 Tonnen geschätzt. Dabei könnten Anleger fast 20 Prozent beim Kauf von Edelmetallen sparen.

Gold stellt auch eine Möglichkeit der Geldanlage dar

Gold hat immer auch etwas Magisches
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Gold bzw. Edelmetalle werden häufig zum Beimischen bei der Geld- und Vermögensanlage empfohlen. Allerdings sollte man nicht mehr als zehn Prozent des Vermögens in Gold oder Gold-ETC anlegen. Man sollte zudem daran denken, dass der Goldpreis starken Schwankungen unterworfen sein kann und Anlagen in Edelmetallen grundsätzlich einen spekulativen Charakter haben.

Die langfristige Entwicklung des Goldpreises von 1973 bis 2015 in US $ je Feinunze

Langfristig war Gold allerdings keine schlechte Geldanlage und die Aussichten scheinen ebenfalls ordentlich zu sein, vor allem verglichen mit der derzeitigen Alternative niedriger Zinsen auf festverzinsliche Anlageformen. Degussa, Europas größter privater Edelmetallhändler, geht für 2016 von einem moderaten Anstieg des Goldpreises aus und erwartet für den Fall eines normalen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Umfelds einen Preis je Feinunze von bis zu 1.300 US $.

Gold und Edelmetalle günstiger kaufen

Mit dem Kauf von physischem Gold und Edelmetallen sind verschiedene Nachteile verbunden:

  • Bei einem Kauf von Barren oder Münzen sind 19 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten, d.h. der Preis liegt beinahe 20 Prozent über dem aktuellen Kurs.
  • Die Geld-/Briefspanne, also die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis ist relativ hoch.
  • Es ist ein sicherer Ort zur Aufbewahrung notwendig, am besten ein Schließfach bei einer Bank oder Sparkasse, das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Anlegen in Gold ist aber auch mit Wert­papieren möglich. Dabei handelt es sich um sogenannte Exchange Traded Commodities (ETCs). Bei diesen Papieren kauft der Emittent mit dem eingesammelten Geld der Anleger eine entsprechende Menge Gold in Form von Barren und Münzen und lagert diese in seinem Tresor ein. Die Anleger können ihr Portfolio also mit Gold absichern, ohne es selbst kaufen und lagern zu müssen.

Bei diesen Papieren entfällt nicht nur die Mehrwertsteuer, sie sind durch eine geringe An- und Verkauf-Spanne zudem preiswerter als physisches Edelmetall. Außerdem kann man sie leicht an der Börse handeln und im Wert­papierdepot sicher verwahren und verwalten.

Physischer Bezug bleibt möglich

Sogar eine spätere Auslieferung des Goldes ist möglich, wenn die Zertifikate vollständig besichert, das heißt, mit echtem Gold hinterlegt sind. Anleger müssen dazu aber genau darauf achten, welches Papier sie kaufen. An den Börsen sind nämlich etliche Gold-ETCs gelistet, die sich auf den ersten Blick sehr ähneln und erst beim genauen Hinsehen unterscheiden. Denn nicht alle Zertifikate, die den Goldpreis abbilden, sind mit echtem Gold besichert und nur solche, die mit Gold hinterlegt sind ermöglichen es, das gelbe Metall auf Wunsch des Kunden auch nach Hause liefern zu lassen.

Mehr Sicherheit durch Golddeckung

Aber selbst dann, wenn man sich das Gold nicht ausliefern lassen möchte, sollte man auf eine vollständige Golddeckung achten. Denn recht­lich handelt es sich bei den Gold-ETCs um Inhaberschuld­verschreibungen. Geht also der Heraus­geber des Wert­papiers Pleite, ist das Kapital der Anleger nicht geschützt. Eine voll­ständige Gold­deckung gibt den Gold-Zertifikaten jedoch mehr Sicherheit.

Anlagen in Gold und die Steuern

Wer Goldmünzen oder -barren nach mindestens einem Jahr verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, kann diesen ohne Abzug behalten. Anders als bei Fonds, Wert­papieren oder Zins­anlagen gibt es für das Gold keine Abgeltung­steuer. Diesen Vorteil bietet im Moment laut Stiftung Warentest allerdings nur der ETC Xetra-Gold. Das hat der Bundes­finanzhof in zwei Urteilen am 12. Mai 2015 entschieden (Az. VIII R 4/15 und VIII R 35/14). Auf Kurs­gewinne aus Verkäufen anderer Gold-ETC ziehen die Finanz­ämter bisher noch über die Banken Abgeltungssteuer ein. Ob die Gewinne in Zukunft steuerfrei sind, müssen Gerichte noch entscheiden.