Immobilienkäufer können schnell in eine unverschuldete Notsituation geraten und der Traum von den eigenen vier Wänden droht zu platzen. Das kann jedoch verhindert werden, wenn man drei Hinweise beachtet.

Beratergespräch bei auftauchenden Kreditproblemen

Kreditnehmer sollten bei auftauchenden Problemen frühzeitig mit der Bank reden.

Plötzliche schwere Krankheit, drohender Jobverlust oder Scheidung?! Wer von einem Schicksalsschlag getroffen wird, kann schnell auch in finanzielle Bedrängnis kommen. Insbesondere als Kreditnehmer, z.B. bei einem Hausbau oder Wohnungskauf kann eine solche nicht geplante Notsituation existenzgefährdend sein.

Eine geplatzte Baufinanzierung ist jedoch weder für den Kreditnehmer, noch für Banken und Sparkassen ein gutes Geschäft. Deshalb setzen die Institute viel daran, in Verzug geratenen Kunden über Liquiditätsengpässe hinwegzuhelfen. Die Erfahrung zeigt, dass sich bei neun von zehn Kunden der Kredit retten lässt, vorausgesetzt, man agiert schnell und richtig.


3 Hinweise für Kreditnehmer bei Zahlungsschwierigkeiten

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat Empfehlungen herausgegeben, deren Beachtung helfen kann eine Baufinanzierung in einer solchen oder anderen unverschuldeten Notsituation zu retten.

Wenn man als Kreditnehmer droht in Zahlungsschwierigkeiten zu kommen, sollte man insbesondere die folgenden drei Hinweise beachten:

1. Das Gespräch suchen

Grundsätzlich sollte man so schnell wie möglich mit seiner Bank oder Sparkasse Kontakt aufnehmen. Denn je eher man das Gespräch mit seinem Kreditinstitut sucht, desto leichter lässt sich eine einvernehmliche und für beide Seiten tragbare Lösung finden. Die richtige Lösung hängt dabei immer vom Einzelfall und der individuellen Situation ab.

Für Immobilienbesitzer, die unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann eine befristete Reduzierung der Raten genauso in Frage kommen, wie eine dauerhafte Herabsetzung der Tilgung.

2. Hilfe vom Staat

Neben der Bank kann auch der Staat bei Zahlungsschwierigkeiten weiterhelfen. So können nicht nur Mieter Wohngeld bekommen, sondern auch Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, wenn sie unverschuldet in Not geraten.

Ob Anspruch auf den sogenannten Lastenzuschuss besteht, hängt von Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und Kreditbelastung ab. Anträge können Betroffene bei der Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung stellen.

3. Mit Versicherungen vorsorgen

Wer eine Immobilie finanziert, kann mit speziellen Versicherungen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit vorsorgen. Mit einer Risikolebensversicherung schützen Kreditnehmer die Hinterbliebenen im Todesfall. Auch Finanzierungsraten können Darlehensnehmer absichern, etwa für den Fall von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Scheidung. Viele Versicherer bieten Gesamtpakete an. Passende Angebote erhalten Kreditnehmer bei einem qualifizierten Berater.