Neue Regeln, komplexe Prozesse, hohe Erwartungen: Wie Banken auf die verschärften Anforderungen zum Verbraucherschutz reagieren – und warum Zusammenarbeit und Proportionalität über den Umsetzungserfolg entscheiden.

Banken müssen ihre Prozesse an die neuen regulatorischen Anforderungen zum Verbraucherschutz anpassen.
In den vergangenen Jahren ist der Schutz von Verbraucherinteressen bei Finanzdienstleistungen verstärkt in den Fokus von Aufsichtsbehörden, Gesetzgebern und Gerichten gerückt. Neue gesetzliche Rahmenwerke wie die Verbraucherkreditrichtlinie (2023) und die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (2016) unterstreichen diese Entwicklung deutlich.
Ein zentrales Element in Deutschland ist das BaFin-Rundschreiben 08/2023 zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft. Es legt fest, wie Finanzinstitute Bankprodukte überwachen und deren Governance gestalten müssen – insbesondere bei (Immobiliar-)Verbraucherdarlehensverträgen, Einlagenprodukten und Zahlungsdiensten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe ausgerichtet sind.
Dokumentationspflichten und Umsetzungshürden
Diese regulatorischen Vorgaben verursachen einen erheblichen Dokumentations- und Organisationsaufwand – sowohl bei der Einführung als auch bei der laufenden Umsetzung von Produkten. Wie können Banken diese Anforderungen praxisnah erfüllen? Ein Whitepaper von KPMG wirft einen Blick hinter die Kulissen eines branchenweiten Projekts und zeigt, wie neue Standards entstehen – und warum die Zusammenarbeit zwischen Instituten dabei entscheidend ist.
Gemeinsam mit dem Bankenverband und 13 Mitgliedsbanken wurde untersucht, welche Lösungen sich in der Praxis bewähren. Die Analyse zeigt, wie Banken ihre internen Prozesse anpassen, Verantwortlichkeiten klar regeln und ihre Governance-Strukturen gezielt weiterentwickeln.
Neue Produkte im Fokus der Regulierung
Für bestehende Produkte gilt ein Bestandsschutz. Die neuen Anforderungen gelten nur für Produkte, die nach dem 1. Mai 2024 neu eingeführt oder „erheblich verändert“ wurden. Dennoch mussten Banken sicherstellen, dass die regulatorischen Anforderungen in ihre Aufbau- und Ablauforganisation eingebettet sind.
Seit Januar 2025 führt die BaFin eine umfassende Marktumfrage durch. Hierbei werden Institute mithilfe eines detaillierten Fragenkatalogs zum Umsetzungsstand befragt. Die Umfrage folgt der Verbindlichkeit der EBA-Leitlinien (EBA-POG-GL), die der Europäische Gerichtshof 2021 bestätigt hat. Entgegen der Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft hat die BaFin entschieden, ein eigenes Rundschreiben auf Basis dieser Leitlinien in ihre Verwaltungspraxis zu integrieren.
Zwölf Leitlinien und drei Verteidigungslinien
Das Rundschreiben umfasst zwölf Leitlinien – sieben für Produkthersteller und fünf für Produktvertreiber – und deckt alle Phasen des Produktlebenszyklus ab. Auch ausgelagerte Aktivitäten fallen unter die Regelungen.
Zentrale Elemente sind die Etablierung einer wirksamen Produktgovernance, die Integration in den Neu-Produkt-Prozess sowie die eindeutige Definition von Zielmärkten. Weitere Anforderungen betreffen Produkttests vor Markteinführung, regelmäßige Überprüfungen, die Auswahl geeigneter Vertriebskanäle sowie die Informationsbereitstellung für Verbraucher. Die Einbindung von Compliance- und Risikofunktionen als „zweite Verteidigungslinie“ ist verpflichtend.
Die Umsetzung soll proportional zur Komplexität und zum Risikoprofil eines Produkts erfolgen. Für risikoarme Produkte sind Vereinfachungen – etwa bei der Zielmarktdefinition oder Testfrequenz – möglich. Das Modell der drei Verteidigungslinien regelt dabei die Verantwortlichkeiten: Die operative Ebene (1. Linie) führt Prozesse aus, Compliance und Risikocontrolling (2. Linie) überwachen, und die Interne Revision (3. Linie) prüft.
Verbandsprojekt unterstützt Mitglieder
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat ein Verbandsprojekt initiiert, um seine Mitglieder bei der Umsetzung der POG-Anforderungen zu unterstützen. Das Projekt umfasste 13 Institute mit unterschiedlichsten Geschäftsprofilen. Fünf davon wirkten als Pilotpartner aktiv bei der Entwicklung von Umsetzungshilfen mit – etwa durch Musterkataloge, Checklisten und Schulungsunterlagen.
Zu den Ergebnissen des Projekts gehören unter anderem Textbausteine für interne Richtlinien, Stellenbeschreibungen, ein Rückmelderegime, Produktkataloge mit POG-Bezug sowie ein umfassendes FAQ-Dokument zu häufigen Auslegungsfragen. Diese Inhalte wurden in gemeinsamen Workshops erarbeitet. Besondere Herausforderungen lagen in der Definition „erheblicher Änderungen“, der Entwicklung risikoadäquater Verfahren sowie der Integration bestehender Erfahrungen aus anderen Regulierungsbereichen (z. B. MiFID).
Zusammenarbeit als Schlüsselfaktor
Ein entscheidender Erfolgsfaktor war die institutsübergreifende Zusammenarbeit. Sie ermöglichte den Austausch über bewährte Verfahren und förderte ein gemeinsames Verständnis bei der Auslegung regulatorischer Anforderungen. KPMG unterstützte das Projekt mit fachlichem Know-how und brachte erprobte Umsetzungsansätze aus früheren Mandaten ein.
Die Ergebnisse des Projekts bieten den teilnehmenden Instituten eine tragfähige Grundlage für die laufende Marktumfrage der BaFin. Erste Rückmeldungen zeigen eine hohe Umsetzungsbereitschaft und einen pragmatischen Umgang mit der Proportionalitätsanforderung. Laut BdB sollen solche Gemeinschaftsprojekte künftig verstärkt genutzt werden – insbesondere zur Unterstützung kleiner und mittlerer Banken bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
Zukunftsperspektive: Regulatorischer Fokus bleibt
Verbraucherschutz wird auch künftig ein zentrales Thema für Regulierer bleiben. Die BaFin hat ihn bereits zu einer ihrer Aufsichtsprioritäten für das Jahr 2025 erklärt – insbesondere mit Blick auf Risiken aus digitalen Geschäftsmodellen und dem Einsatz neuer Technologien.
Es ist zu erwarten, dass sich durch die laufende Marktumfrage und den fortgeführten Dialog mit der Kreditwirtschaft ein praktikabler Marktstandard für die Umsetzung der POG-Anforderungen herausbildet. Damit könnte ein nachhaltiger Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzsektor geleistet werden.
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