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Überweisung zurückholen: Wir zeigen, wie das geht

Das Absenden einer falschen Überweisung ist für Kunden ärgerlich, für Banken und Sparkassen jedoch Routine. Zwar gibt es keine automatische „Geld-zurück-Garantie“, es ist aber meist möglich, dass Kunden ihr Geld zurück erhalten.

Überweisungen sind im Zahlungsverkehr selbstverständlich

Heutzutage erfolgen viele Zahlungen per Überweisung.

Nicht immer läuft bei einer Überweisung alles reibungslos ab. Fehler passieren und viele Kunden fragen sich, wie sie sich eine falsch abgesendete Überweisung zurückbuchen lassen können. Entgegen des allgemeinen Mythos hat ein Überweisungsfehler nichts Endgültiges an sich.

Zwar gibt es keine Geld-zurück-Garantie, doch trotz aller Komplikationen kooperieren seriöse Banken mit dem Kunden, denn Überweisungsfehler sind im harten Geschäftsverkehr durchaus typisch.

Die rechtliche Lage bei Überweisungsfehlern

Grundsätzlich steht es Kunden zu, sich die Überweisung zurückholen zu lassen. Der Herausgabeanspruch leitet sich aus §812 BGB her, denn nach diesem Rechtsgrundsatz sind Bürger, die „ohne rechtlichen Grund“ zu Zahlungen gelangen, zur Herausgabe verpflichtet.

Eine Einschränkung stellt allerdings §818 BGB dar, der den „Umfang des Bereicherungsanspruchs“ regelt. Gemäß Satz 3 kann nämlich das Herausgaberecht des Kunden erlöschen, wenn er ohne eigene Schuld nicht mehr über das ihm unrechtmäßig zugutegekommene Geld verfügt. So könnte ein Kunde nach einer Zahlung vor Gericht argumentieren, er sei davon ausgegangen, dass ihm das Geld zugestanden habe, um sich endlich seinen Traum vom neuen Auto oder Eigenheim zu erfüllen.

Weitere Infos finden Sie unter dem Verweis Bankenmärchen – Überweisung zurückholen.

Nach Überweisung Geld zurückholen: die Vorgehensweise

Sobald der Fehler bemerkt ist, gilt es keine Zeit zu verlieren, die Bank zu kontaktieren und die Überweisung zurückziehen. Dies geht am besten über das Telefon. So besteht bei einer Papierüberweisung durchaus noch die Option, den Vorgang zu stoppen. Aber selbst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, besteht Aussicht auf Erfolg. Nachdem die Bank verständigt wurde, setzt sich diese mit dem Finanzinstitut des Empfängers in Verbindung, das sich wiederum mit ihm in Verbindung setzt, um eine Lösung zu erwirken. Dies kostet natürlich Zeit und Nerven, aber lohnt sich bei einem positiven Ergebnis. Viele Banken verlangen allerdings für diesen Rückholservice eine Gebühr, meist in der Höhe von um die 10 Euro.

Zahlendreher vermeiden

Die typischste Fehlerquelle bei einer fehlerhaften Überweisung sind Zahlendreher bei der langen IBAN. Zwar sind Banken nach einem EU-Gesetz aus dem Jahre 2009 nicht mehr zur Abgleichung von Empfängername mit der Kundenkennung verpflichtet. Viele Banken führen trotzdem eine Plausibilitätsprüfung durch, indem sie zum Beispiel die IBAN und BIC miteinander vergleichen und den Vorgang abbrechen, wenn die Übereinstimmung fehlt.

Größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer falschen IBAN der Vorgang automatisch abgebrochen wird, wenn die Computer die IBAN keinem Konto zuordnen können. Wenn der Kunde Pech hat, handelt es sich bei der falschen IBAN allerdings um eine gültige IBAN, sodass das Geld zum falschen Kunden geht. In diesem Fall hilft, das bereits beschriebene Vorgehen weiter, den Fehler bei der Bank zu melden. Weitere mögliche Fehlerquellen sind Überzahlungen sowie andere falsche Beträge, eine vergessene Unterschrift und ein fehlender Verwendungszweck.

Lastschrift zurückbuchen

Auch bei Lastschriften können Fehler passieren. Der gefürchtetste Fehler ist der, sich einen Service doppelt bezahlen zu lassen. Grundsätzlich steht hier jedem Kunden nach §812 BGB eine Rückerstattung zu. Um sich die Lastschrift zurückholen zu können, sollten allerdings Fristen eingehalten werden. Die Frist liegt für Überweisungen und Lastschriften bei 8 Wochen und verlängert sich bei einem fehlerhaften oder fehlendem Mandat auf 13 Monate.

Überweisung zurückholen bei Betrugsverdacht

Bei Betrug etwa infolge von Hackern oder dubioser Lockanrufe haftet der Kunde grundsätzlich nicht und er erhält in jedem Fall sein Geld zurück, sobald er den Vorgang meldet. Um andere Kunden zu schützen, sollte zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.

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Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

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