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Schützen Sie sich vor Cyberkriminalität am Arbeitsplatz

Immer wieder verleiten Betrüger Angestellte dazu, Firmengelder auf fremde Konten zu überweisen. Dabei ist es gar nicht so schwer, sich vor Cyberkriminalität am Arbeitsplatz zu schützen.

Cyberkriminalität am Arbeitsplatz

Unternehmen stehen immer häufiger im Visier von Cyberkriminellen.

Vorsicht bei E-Mails vom Chef

Unternehmen werden immer häufiger zur Zielscheibe für Cyberkriminelle, die mit immer neuen betrügerischen Methoden versuchen, an Geld zu kommen. Selbst erfahrene Mitarbeiter von Unternehmen fallen auf geschickt gefälschte Zahlungsaufträge rein und überweisen Geld auf Konten von Kriminellen. Besonders beliebt sind in letzter Zeit vermeintliche E-Mails vom Chef.

„Streng vertraulich“ steht in solch einer Mail des „Chefs“ an den Mitarbeiter aus der Buchhaltung. Er solle einen fünfstelligen Betrag auf das Konto XY für eine anstehende Firmenübernahme überweisen. Der arglose Mitarbeiter folgt den Anweisungen und schon ist der finanzielle Schaden entstanden.


Vorsicht vor „Chefbetrug“

Aber es geht noch subtiler. Beim sogenannten Chefbetrug (CEO-Fraud) spionieren Betrüger teilweise über lange Zeiträume ein Unternehmen aus, bis sie mit den internen Abläufen vertraut sind. Auf diese Weise gelingt es immer wieder, Zahlungsaufträge sehr echt scheinen zu lassen, indem sie Bezug auf konkrete Geschäfte oder geplante Investitionen nehmen. Es gibt auch Betrugsangriffe, in denen die eigentlich korrekte Bankverbindung des Empfängers durch die des Täters ersetzt wird („Mandate-Fraud“). Zum Beispiel, indem per E-Mail eine angeblich neue Bankverbindung eines Geschäftspartners bekannt gegeben wird.

Vorsicht vor Cyberbetrug

Man sollte daher am Arbeitsplatz besonders aufmerksam sein. Ungewöhnliche Aufträge für Geldtransfers ins Ausland sollten Angestellte im Vorfeld gründlich prüfen. Jeder ungewöhnliche Sachverhalt sollte mit gesundem Menschenverstand betrachtet werden. Im Zweifel dürfen Sie sich nicht scheuen, direkt bei Ihrem Vorgesetzten nachzufragen und sich den Zahlungsauftrag nochmals bestätigen zu lassen.

Sollte dennoch eine falsche Zahlung ausgelöst worden sein, muss so schnell wie möglich die kontoführende Bank informiert werden. Kreditinstituten gelingt es zwar immer wieder, betrügerische Zahlungen zu stoppen. Dies ist aber nur möglich, wenn diese dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben sind. Und auch in solchen Fällen, in denen in einem Unternehmen ein Betrug erfolgreich aufgedeckt und abgewendet wurde, sollten die Daten des Täterkontos an die Bank weitergegeben und bei der Polizei Anzeige erstattet werden.

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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