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Neue Betrugsmasche bei PayPal

Verbraucherschützer warnen vor einer neuen PayPal-Betrugsmasche. Der Missbrauch einer bestimmten Funktion des Zahlungsanbieters scheint sich rasant zu verbreiten. Wir geben Tipps, was Betroffene tun können, um sich zu schützen.

Betrüger nutzen PayPal für ihre Zwecke

Mit einer bestimmten Funktion nutzen Betrüger PayPal für ihre Zwecke.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einer neuen Betrugsmasche, bei der Kriminelle PayPal-Konten ausnutzen. Konkret geht es um die Funktion „Zahlen ohne PayPal-Konto“, bei der Nutzer über eine IBAN per Lastschrift bezahlen können, ohne ein eigenes PayPal-Konto zu besitzen. Bei dieser Methode agiert PayPal als Zahlungsabwickler und schreibt den Betrag dem PayPal-Konto des Händlers gut.

Das Problem: Es scheint, als werde nicht immer überprüft, ob die verwendete IBAN tatsächlich der Person gehört, die den Kauf tätigt. PayPal gibt lediglich an, dass Sicherheitsprüfungen im Rahmen des Risikomanagements durchgeführt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto machen keine Aussagen darüber, wie IBANs oder Identitäten geprüft werden. Identitätsprüfungen erfolgen anscheinend nur, wenn ein PayPal-Konto eröffnet wird.

Gefährdung durch IBAN-Diebstahl: Mehr als nur ein PayPal-Problem

Das Problem des Identitäts- und IBAN-Diebstahls beschränkt sich nicht nur auf PayPal. Auch bei anderen Online-Kaufvorgängen können Kriminelle beliebige IBANs angeben, sofern die formale Gültigkeit der Kontonummer gegeben ist. Solche IBAN-Nummern werden häufig zu günstigen Preisen im Internet gehandelt.

Wer Opfer einer unberechtigten Forderung von Zahlungsdienstleistern oder Online-Shops wird, sollte keinesfalls zahlen, aber auch nicht untätig bleiben. Ein schriftlicher Widerspruch gegenüber dem Unternehmen ist ratsam – etwa mithilfe eines Musterbriefs der Verbraucherzentrale NRW. Drohungen durch Mahnungen, Inkassobüros oder Rechtsanwälte sollten Betroffene nicht einschüchtern. Ernst zu nehmen sind jedoch gerichtliche Mahnbescheide, die ausschließlich per Post von einem Gericht zugestellt werden. Sie enthalten ein amtliches Formular, mit dem innerhalb von 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden kann.

Rechte und Schutzmaßnahmen für Betroffene

Verbraucher können jede Abbuchung von ihrem Konto innerhalb von acht Wochen rückgängig machen. Für unberechtigte Abbuchungen ohne Einzugsermächtigung gilt sogar eine Frist von 13 Monaten. Rückbuchungen können im Online-Banking, in der Bankfiliale oder telefonisch beantragt werden.

Betroffene sollten den Betrug bei der Polizei zur Anzeige bringen und diese Anzeige auch gegenüber Inkassounternehmen vorlegen, um unberechtigte Forderungen zu bestreiten. Zudem gilt es, sensible Daten wie die IBAN so selten wie möglich preiszugeben und keinesfalls öffentlich zugänglich zu machen. Sollten Daten durch Phishing, Hackerangriffe oder Datenlecks in die falschen Hände geraten, bleiben nur die genannten Schutzmaßnahmen.

Fazit: Vorsicht im Umgang mit Zahlungsdaten

Die Betrugsmasche zeigt, wie wichtig ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten ist. Verbraucher sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit der Weitergabe sensibler Daten verbunden sind, und ihre Rechte im Ernstfall kennen. So lässt sich der Schaden begrenzen und die eigene finanzielle Sicherheit schützen.

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Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

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