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Mit einer Kontovollmacht für den Ernstfall vorsorgen

Schnell ist es passiert: Man liegt zum Beispiel nach einem Unfall oder mit einer schweren Krankheit im Krankenhaus oder kann aus einem anderen Grund seine Geldgeschäfte nicht mehr selbst erledigen. Gut, wenn man schon vorher einer vertrauenswürdigen Person eine Kontovollmacht erteilt hat.

Bankvollmacht

Eine Vollmacht für das Bankkonto sollte man nur einer Person ausstellen, der man absolut vertraut

Sinnvoll Vorsorgen mit einer Kontovollmacht

Nicht immer kann man seine Geldgeschäfte selbst erledigen. So kann einen eine schwere Erkrankung oder ein Unfall zum Beispiel daran hindern. Dann ist es gut, jemanden zu haben, dem man vertraut und der dies dann übernimmt. Mit einer Konto- oder Bankvollmacht kann man für derartige Notlagen vorsorgen. Der Bevollmächtigte hat dann Zugriff auf das Konto und kann wichtige Überweisungen und andere notwendige Geschäfte ausführen. Allerdings weist die Postbank darauf hin, dass es für Bankkunden auch einiges zu beachten gilt, wenn sie eine Bankvollmacht erteilen.

Wie Sie eine Bankvollmacht richtig erteilen

Eine Bankvollmacht sollte sinnvollerweise bereits mit der Kontoeröffnung erteilt werden. Denn unerwartete Situationen treten – wie die Bezeichnung bereits sagt – unerwartet auf. Und im Fall des Falles hat man dann meist keine Möglichkeit mehr, die Vollmacht nachzuholen.

Allerdings sollte man vorher gut überlegen, wem man eine solche Vollmacht erteilt. Denn wer Vollmacht hat, kann meist uneingeschränkt über vorhandenes Guthaben verfügen. Bei einem Girokonto könnte der Bevollmächtigte auch einen vorhandenen Dispositionskredit ausschöpfen. Eine Kontovollmacht sollte man daher nur einer Person geben, der man zu 100 Prozent vertraut.

Hat man als Kontoinhaber jemanden bestimmt, gehen am besten beide gemeinsam zu einer Filiale der kontoführenden Bank, um dort eine schriftliche Vollmacht auszufüllen und die notwendigen Unterschriften zu hinterlegen. Dabei wird der Bankberater auch die Identität beider Personen prüfen. Dazu müssen beide einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Der Kontoinhaber kann sine Vollmacht jederzeit widerrufen, weitere Bevollmächtigte hinzufügen oder neue Personen gegen vorhandene austauschen. Entscheiden muss er allerdings, ob die Vollmacht auch über seinen Tod hinaus gilt – was der Regelfall und empfehlenswert ist. So können im Todesfall die Hinterbliebenen notwendige Zahlungen – etwa für die Beerdigung – schnell und unbürokratisch leisten.

Für den Fall des Falles

Aber was ist, wenn zum Beispiel wegen Krankheit des Kontoinhabers ein gemeinsames Erscheinen in der Filiale nicht möglich ist? In diesem Fall füllt zuerst der Bevollmächtigte das Formular aus und lässt seine Unterschrift nebst Identität von der Bank prüfen. Der Kontoinhaber muss aber ebenfalls unterschreiben. Nur dann ist die Vollmacht gültig.

Online Banking und Kontovollmacht

Im Zeitalter des Online-Bankings verzichten viele Kontoinhaber auf eine offizielle Vollmacht und geben der Person ihres Vertrauens kurzerhand ihre Zugangsdaten und Transaktionscodes. Das ist zwar bequem, verstößt aber gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten, die der Kontoinhaber mit der Eröffnung des Girokontos akzeptiert hat.

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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