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Geld und Finanzen nach der Hochzeit

Mit der Hochzeit beginnt nicht nur ein persönlicher neuer Lebensabschnitt für die Frischvermählten, auch bei den Finanzen ändert sich so einiges. Da lohnt es sich, einmal genauer hinzuschauen.

Hochzeit, Geld und Finanzen

Eine Hochzeit hat vielfältige Auswirkungen auf Geld und Finanzen.

Eine Ehe hat auch auf Geld und Finanzen erhebliche Auswirkungen. So kann sie aus steuerlicher Sicht einige Vorteile mit sich bringen. Und auch in Punkto Versicherungen lohnt sich die Durchsicht bestehender Einzelverträge, um in der Zukunft deutlich Geld einsparen zu können. Nachfolgend finden Sie einige der wichtigsten Änderungen in finanzieller Hinsicht, die bei Ehepaaren von Bedeutung sind.

Änderung der Steuerklassen

Damit mehr Geld vom Gehalt oder Lohn übrig bleibt und sich der Lohnsteuerabzug verringert, ist ein Wechsel in eine der Steuerklassen für Ehepaare angeraten. Sind beide Ehepartner berufstätig, so stehen folgende Steuerklassen zur Auswahl, abhängig von der Höhe des jeweiligen Partnereinkommens:


  • Unterschiedlich hohe Gehälter/Löhne: Steuerklasse III, V
  • Gleicher Verdienst bei beiden Ehepartnern: Steuerklasse IV/IV
  • Steuerklasse IV/IV mit Faktor, zur Vermeidung von Abzügen, die aus Steuerklasse V resultieren würden

Steuerklasse III ist zudem eine Option für Elternteile, die für die Nachwuchsbetreuung Elternzeit in Anspruch nehmen wollen.

Ehepartner werden steuerlich zusammenveranlagt, das heißt, statt zwei einzelnen Einkommensteuerbescheiden ergeht nur noch ein gemeinsamer Steuerbescheid. Die Einkünfte werden aber dennoch zunächst getrennt ermittelt und im Anschluss addiert. Von der Gesamtsumme erfolgt dann die Steuerberechnung nach dem Splittingtarif (Ehegattensplitting), was einen deutlichen Steuervorteil bedeutet.

Sonstige steuerliche Besonderheiten

Schenken und Vererben wird für Ehepartner ebenfalls günstiger, als dies bei unverheirateten Paaren der Fall ist. So steht jedem Ehepartner ein Steuerfreibetrag in Höhe von bis zu 500.000 Euro zu. Sollten sich die Eheleute untereinander Immobilien oder Grundstücke übertragen, so wird hier keine Grunderwerbssteuer fällig.

Der Freibetrag für Kapitalerträge beträgt bei Ehepaaren 1.602 Euro. Wenn das Ehepaar ein Gemeinschaftskonto mit Guthabenverzinsung oder Zinserträgen führt, kann der Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt werden. Dies ist bei anderen Kontogemeinschaften nicht möglich.

Versicherungscheck: Manche Versicherung wird überflüssig

Doppelte Versicherungen brauchen Ehepartner in der Regel nicht und auch sollten bestehende Verträge auf eine Anpassungsmöglichkeit hin überprüft werden, um Geld einzusparen. Führt das Ehepaar nach der Heirat einen gemeinsamen Haushalt, so reicht eine Hausratversicherung vollkommen aus. In der privaten Haftpflichtversicherung sind Ehepartner automatisch mitversichert, was bedeutet, dass eine Haftpflichtversicherung gekündigt werden kann. Auch bei der Kfz-Versicherung können Ehepartner mitversichert sein.

Sind Lebensversicherungen vorhanden, so sollten die Ehepartner sich gegenseitig als Bezugspersonen einsetzen.

Gemeinschaftskonto für gemeinsame Finanzen

Um gemeinsame Finanzen besser verwalten zu können, bietet sich für Ehepaare ein Gemeinschaftskonto an. Ein Partner- oder Gemeinschaftskonto wird nach der Hochzeit oft zum Thema, um doppelten Aufwand bei Transaktionen zu vermeiden und Kosten durch den Wegfall eines Einzelkontos zu sparen. Das Oder-Konto, bei dem beide Partner gleichermaßen und in vollem Umfang verfügungsberechtigt sind, wird in der Praxis dem Und-Konto, das für jede Verfügung die Zustimmung des Partners erfordert, bevorzugt. Beide Ehepartner erhalten ihre eigenen Bank- und Kreditkarten und auf Wunsch separate Online-Banking-Zugangsdaten. Ein Vergleich  lohnt sich, denn kostenlose Gemeinschaftskonten, wie bei der DKB, mit weiteren attraktiven Konditionen halten dauerhaft die Kosten niedrig.

Vertrauen wird beim Oder-Konto allerdings vorausgesetzt, neben den zahlreichen Vorteilen sind auch Aspekte zu bedenken, die sich mit der fernen Zukunft beschäftigen. So kann ein Gemeinschaftskonto nicht als Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden, die Ehepartner haften gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten, das Konto kann nur gemeinsam gekündigt oder aufgelöst werden. Für den Fall, dass einer der Ehepartner verstirbt und der andere nicht als alleiniger Erbe benannt ist, rücken andere oder weitere Erben an dessen Stelle, was zu Problemen führen kann. Weiterhin kann jeder der Partner das Oder-Konto jederzeit in ein Und-Konto auf eigene Faust umwandeln und somit dem Partner seine unabhängige Verfügungsmacht entziehen.

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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