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Sechs Finanztipps für frisch Verheiratete

Wenn zwei Menschen sich das standesamtliche Ja-Wort geben, hat dies auch Auswirkungen auf Finanzen und Steuern. Einige wertvolle Tipps und Hinweise zeigen, was Paare nach ihrer Hochzeit beachten sollten.

Finanztipps für Paare

Finanz- und Steuertipps für Ehepaare und Lebenspartner

Regelungen und Steuervorteile für Paare

Verheiratete und Verpartnerte können, einer Meldung des Bankenverbandes zufolge, bei den Finanzen in unterschiedlichster Art und Weise sparen. Für sie gelten die folgenden Regelungen und Steuervorteile:

1. Einkommensteuer

Ehepaare werden vom Finanzamt gemeinsam veranlagt, sofern sie nicht die Einzelveranlagung beantragen. Durch das Ehegatten-Splitting lohnt sich die gemeinsame Veranlagung besonders dann, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere. Die Wahl der Steuerklassen-Kombination für Ehepaare ist zwar wichtig, ändert aber an der Gesamtsteuerlast nichts. Die richtige Kombination sorgt aber dafür, dass nach der Steuererklärung keine große Nachzahlung fällig wird.


2. Sparer-Pauschbetrag

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bis zu 801 Euro pro Person steuerfrei. Für Verheiratete gilt demnach ein Freibetrag von 1.602 Euro, der gemeinschaftlich genutzt und auf mehrere Banken aufgeteilt werden kann.

3. Steuervorteile

Bis zu 500.000 Euro können sich Ehepartner steuerfrei schenken oder vererben. Werden Immobilien oder Grundstücke übertragen, fällt grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an.

4. Versicherungen

Verheiratete können beim Abgleich ihrer Versicherungen sparen. Viele Policen können zusammengelegt bzw. erweitert werden, etwa Rechtsschutz-, Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Auslandskrankenversicherung. Zur finanziellen Absicherung sollten sich Eheleute bei bestehenden privaten Renten-, Unfall- und Lebensversicherungen gegenseitig als Begünstigte eintragen lassen. Außerdem sollte über eine Risikolebensversicherung nachgedacht werden – spätestens wenn sich Nachwuchs ankündigt.

5. Krankenversicherung

Hört ein Ehepartner auf zu arbeiten, beispielsweise um Kinder zu betreuen, kann der andere Partner ihn und die Kinder bei der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern.

6. Gemeinschaftskonto

Viele Paare eröffnen ein gemeinsames Konto für laufende Ausgaben. Beim Gemeinschaftskonto gibt es zwei Varianten. Eheleute wählen meist das Oder-Konto, bei dem jeder Kontoinhaber grundsätzlich allein über das Konto verfügen kann. Dies ist beim Und-Konto anders, hier bedarf jede Verfügung eines Kontoinhabers der Zustimmung des anderen. Nicht vergessen: Entscheiden Sie sich für ein Und-Konto oder behält jeder Partner sein eignes Konto, sollte mittels einer Vorsorgevollmacht sichergestellt werden, dass im Notfall (z. B. Krankheit oder schwerer Unfall) die Bankangelegenheiten des jeweiligen anderen Partners geregelt werden können. Vordrucke hierfür bieten die Kreditinstitute an.

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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