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Der Businessplan öffnet neue Wege für Existenzgründer

In der Phase der Unternehmensgründung kann es oft zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Damit alles glatt läuft, sollte sich jeder Unternehmer einen Businessplan erstellen. Dieser Plan dient nicht nur der schnellen Übersicht, sondern überzeugt auch den Banker von der neuen Geschäftsidee. Gerade bei der Vergabe von Fördergeldern kommt es auf eine stimmige und überzeugende Ausrichtung des Unternehmens an.

Benötigt jeder Unternehmer einen Businessplan?

Existenzgründer haben viel zu tun. Dennoch sollten sie sich die Zeit für einen Businessplan nehmen. In erster Linie lässt sich damit frisches Kapital beschaffen. Wer einen staatlichen KfW Förderkredit beantragen möchte, muss dabei genauso einen Businessplan vorlegen, wie bei der Bürgschaft ohne Bank oder dem High-Tech-Gründerfonds.

Existenzgründung und Business Plan

Businessplan: So überzeugen Sie Ihre Bank

Neben der Kapitalvergabe reguliert der Businessplan das Innenleben des Unternehmens. Es wird genau verzeichnet, wann welche Maschine gekauft wurde – damit es nicht zu teuren Fehlinvestitionen kommt. Existenzgründer verfügen über eine breite Palette an neuen Produkten, die sie wirtschaftlich rentabel an den Mann bringen müssen. Der Businessplan hilft bei der Kalkulation der einzelnen Kosten. Mit dessen Hilfe können die Einnahmen und Ausgaben optimiert werden.


Träume lassen Wünsche wahr werden

Jeder Existenzgründer hat eine Vision, die er zielstrebig verfolgt. Allerdings kümmert das den Banker herzlich wenig. Er interessiert sich für harte Fakten und eine seriöse Planung. Der Businessplan liefert die Zahlen, auf die es bei der Vergabe von Krediten ankommt. Er zeigt, dass der Existenzgründer wirtschaftlich denken kann und eine solide Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt hat. Junge Unternehmer sollten ihre Bank nicht mit Träumen langweilen, sondern sofort ihren gut durchdachten Businessplan vorlegen. Dann steht dem Fördergeld nichts mehr im Wege.

Welche Fördergelder stehen Existenzgründern offen?

Neue Unternehmen können sich durch verschiedene finanzielle Instrumente fördern lassen. Dabei sollte die bundesweit agierende Förderbank KfW der erste Ansprechpartner sein. Damit lassen sich bevorzugt Betriebsmittel und Investitionen finanzieren. Die KfW vergibt den KfW-Gründerkredit über die Hausbank des Antragstellers. Existenzgründer sollten sich bei der Unternehmensgründung über finanzielle Zuschüsse ihres Bundeslandes informieren. Je nach Region sind verschiedene Beteiligungsgesellschaften, Bürgschaftsbanken und Förderbanken verfügbar.

Der selbstständige Existenzgründer sollte einen Zuschuss beantragen. Dieser hat den Vorteil, dass er entweder gar nicht oder nur zum Teil zurückgezahlt werden muss. Hierbei bieten sich das KfW-Gründercoaching und der klassische Gründungszuschuss an. Wenn die Unternehmensgründung direkt nach dem Universitätsabschluss erfolgt, kann der Gründer vom EXIST Gründerstipendium Gebrauch machen.

Was tun, wenn es an Sicherheiten mangelt?

Manche Existenzgründer haben bereits zu Beginn mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Wenn die Förderbank und Hausbank jegliche Fördermittel verweigern, stellt die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank den letzten Ausweg dar. Sollte keine Hausbank vorliegen, kann die Bürgschaft ohne Bank beantragt werden. Ein weiteres Mittel ist die Förderung durch Beteiligungsgesellschaften, die Venture Capital vergeben. Diese Form der Finanzierung entspricht eher einem Kredit als einer Förderung. Da es sich aber um Gesellschaften handelt, fallen die Konditionen deutlich günstiger aus, als die der privaten Geldgeber.

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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