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Bildungsurlaub: Überblick, Tipps – und wie man ihn von der Steuer absetzt

Bildungsurlaub bei vollem Gehalt? Klingt gut – wird aber noch besser, wenn man weiß, wie man die Kosten auch noch von der Steuer absetzen kannst. Was erlaubt ist, worauf man achten muss – und wie man das Beste für sich rausholt.

Alles Wichtige rund um Bildungsurlaub

Wertvolle Informationen und Tipps zu Bildungsurlaub und wie man ihn von der Steuer absetzen kann.

Bildungsurlaub ist in Deutschland noch immer ein unterschätztes Privileg. Dabei bietet er Beschäftigten die Chance, sich weiterzubilden – bei voller Lohnfortzahlung. Ob Sprachen, Stressbewältigung oder Digitalisierung: Die Auswahl an Kursen ist groß. Und das Beste: Wer clever plant, kann die Kosten für den Bildungsurlaub sogar steuerlich geltend machen. Hier kommt ein kompakter Überblick für alle, die beruflich und persönlich wachsen – und dabei sparen wollen.

Was genau ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub – auch als Bildungsfreistellung bekannt – ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Die Regelungen sind jedoch nicht bundesweit einheitlich. In den meisten Bundesländern stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. In einigen Ländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen oder Berlin, kann man sogar zehn Tage innerhalb von zwei Jahren nutzen.

Ein Wermutstropfen: Bayern und Sachsen gehören zu den wenigen Bundesländern, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt. Dort sind Arbeitnehmer auf das freiwillige Entgegenkommen ihrer Arbeitgeber angewiesen.

Welche Kurse sind möglich?

Der Bildungsurlaub ist nicht auf rein berufliche Fortbildungen beschränkt. Auch politische oder allgemeine Bildung ist zulässig – solange die Veranstaltung offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist. Typische Angebote umfassen:

  • Sprachkurse,
  • Kommunikationstrainings
  • Seminare zu Arbeitsrecht oder Digitalisierung,
  • Gesundheits- und Stressbewältigungskurse,
  • Politische Bildungsreisen.

Die meisten anerkannten Bildungsurlaubskurse findet man bei Bildungsurlauber.de in der Bildungsurlaub Kursübersicht.

So beantragt man Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

Wer Bildungsurlaub nutzen möchte, sollte frühzeitig planen. Die meisten Bundesländer schreiben vor, dass der Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber eingereicht wird. Dazu gehören:

  • Kursbeschreibung und Zeitplan,
  • Anerkennungsbescheid des Bundeslandes,
  • ggf. weitere Informationen zur Veranstaltungsstätte.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht ohne triftigen Grund verweigern – es sei denn, es bestehen dringende betriebliche Gründe oder es handelt sich um einen Kleinstbetrieb, der vom Gesetz ausgenommen ist.

Steuervorteil nutzen: Bildungsurlaub absetzen

Selbst wenn das Gehalt während des Bildungsurlaubs weiterläuft, lassen sich viele Kosten rund um die Weiterbildung steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, der Kurs hat einen beruflichen Bezug. Das Finanzamt erkennt dann verschiedene Ausgaben als Werbungskosten an.

Was lässt sich absetzen?

  • Kursgebühren;
  • Fahrtkosten: Mit dem privaten PKW, Bahn oder als Entfernungspauschale;
  • Übernachtungskosten: Wenn der Kurs nicht am Wohnort stattfindet;
  • Verpflegungsmehraufwand: Pauschale pro Reisetag je nach Abwesenheitsdauer;
  • Arbeitsmittel: z. B. Fachliteratur, anteilige Laptop-Kosten oder Schreibmaterial.

Diese Kosten werden in der Anlage N der Einkommensteuererklärung unter „Werbungskosten“ eingetragen – konkret unter dem Punkt „Fortbildungskosten“.

Wichtig: Der berufliche Zusammenhang muss klar erkennbar sein. Ein Englischkurs für den Vertrieb, eine Fortbildung zu Führungskompetenzen oder ein IT-Workshop sind problemlos argumentierbar. Schwieriger wird es bei eher privat motivierten Themen – ein Meditationskurs am Meer lässt sich etwa nur dann absetzen, wenn man als Coach, Therapeut oder Stressberater arbeitet.

Worauf man achten sollte

Damit das Finanzamt die Angaben akzeptiert, sollte man unbedingt alle Belege und Nachweise aufbewahren: Teilnahmebescheinigung, Kursrechnung, Fahrkarten, Hotelrechnungen und ggf. eine kurze Begründung zum beruflichen Bezug des Seminars. Das hilft auch bei Rückfragen.

Übrigens: Auch wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht bewilligt, kann man den Kurs in der Freizeit besuchen und dennoch steuerlich absetzen – vorausgesetzt, der berufliche Bezug ist vorhanden.

Fazit: Bildung, die sich doppelt lohnt

Bildungsurlaub ist eine echte Win-Win-Situation: Man kann sich weiterentwickeln, neue Perspektiven gewinnen und das bei voller Bezahlung. Wer klug plant, kann darüber hinaus bares Geld sparen – denn die steuerliche Absetzbarkeit macht viele Weiterbildungen deutlich günstiger, als es auf den ersten Blick scheint. Also: Kurs buchen, Chef informieren, Belege sammeln – und los geht’s!

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Über den Autor

Maike Schmitt

Maike Schmitt hat Betriebswirtschaft studiert. Sie ist Redakteurin beim Bank Blog Ratgeber Finanzen und schreibt über verschiedene Themen für Verbraucher sowie zu beruflichen Fragen.

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