Neue Reporting-Anforderungen für Instant-Payments

Regulierung als Chance

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Blitzschnelle Überweisungen rund um die Uhr – die Instant-Payment-Verordnung verändert den Zahlungsverkehr grundlegend. Damit einher gehen neue Reporting-Pflichten für Banken und Zahlungsdienstleister, die mit Herausforderungen aber auch Chancen verbunden sind.

Reporting-Pflichten durch die Instant-Payment-Verordnung

Die Instant-Payment-Verordnung bringt neue Reporting-Pflichten für Banken und Zahlungsdienstleister.

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SEPA-Echtzeitüberweisungen sind zwar bereits seit dem Jahr 2017 möglich und werden von vielen Finanzinstituten angeboten, sie werden jedoch bislang nur begrenzt benutzt.

Mit der Einführung der Instant-Payment-Verordnung (IPV) 2024/886 am 9. April 2024 steht der europäische Zahlungsverkehr vor einer grundlegenden Transformation. Die Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister, SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) als Standard anzubieten. Damit beginnt für die Eurozone eine neue Ära, in der Geldtransfers künftig innerhalb von Sekunden abgewickelt werden müssen – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

Das Hauptziel der Verordnung ist es, alle Zahlungsdienstleister zu verpflichten, ab Januar 2025 Echtzeitüberweisungen empfangen und ab Oktober 2025 auch versenden zu können. Dies gilt für alle Dienstleister, die SEPA-Zahlungen für ihre Kunden anbieten.

Anforderungen der Instant-Payment-Verordnung an Zahlungsdienstleister

Das Inkrafttreten der IPV stellt eine Reihe an Anforderungen an Zahlungsdienstleister. Bis 2027 gilt es, gewisse Fristen und Vorgaben zu erfüllen, andernfalls drohen potenzielle Strafen und Risiken.

  • Instant Payments müssen 24/7 an 365 Tagen im Jahr ermöglicht werden und innerhalb von zehn Sekunden beim Zahlungsempfänger eingehen.
  • Der Name sowie die IBAN des Zahlungsempfängers müssen abgeglichen werden (VoP – Verification of Payee).
  • Die EU-Sanktionslisten müssen täglich und eventbasiert mit dem eigenen Kundenstamm abgeglichen werden.
  • Meldungen an die Bankenaufsicht über die Höhe der Entgelte für Zahlungskonten, Überweisungen und Echtzeitüberweisungen sowie den Anteil der verweigerten Zahlungsausführungen (differenziert nach nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen).
  • Die Kosten für Echtzeitüberweisungen dürfen nicht höher sein als für herkömmliche SEPA-Überweisungen.
  • Anpassungen der Liquiditätssteuerung aufgrund der möglichen kurzfristig steigenden Liquiditätsbedarfe untertägig sowie an Wochenenden und Feiertagen.

Bedeutung des Reportings in der Finanzbranche

Reporting ist ein essenzieller Bestandteil der Governance bei Zahlungsdienstleistern. Es gewährleistet Transparenz gegenüber Regulierungsbehörden und Stakeholdern und dient als strategisches Steuerungsinstrument. In einem zunehmend regulierten Umfeld wird eine effiziente Reporting-Landschaft zu einem Wettbewerbsvorteil.

Die neue Instant-Payment-Verordnung (IPV) der EU (Verordnung 2024/886) verstärkt diese Entwicklung. Insbesondere Artikel 15 der Verordnung führt neue Reporting-Pflichten für Zahlungsdienstleister ein, die technologische Anpassungen erfordern und gleichzeitig Potenziale für interne Steuerungsmodelle bieten.

Neue Reporting-Verpflichtungen der IPV

Artikel 15 der IPV umfasst zwei zentrale Berichtspflichten. Diese: ermöglichen eine präzisere Überwachung der Entwicklung und Nutzung von Echtzeitüberweisungen und sollen deren Verbreitung im EU-Raum fördern.

  1. Entgelte für Zahlungsdienstleistungen
  2. Verweigerte Zahlungsausführungen

Eine große Herausforderung besteht darin, Echtzeit-Transaktionen mit den regulatorischen Anforderungen der Kundenprüfungen zu vereinen, ohne Verzögerungen oder operative Barrieren zu verursachen.

1. Entgelte für Zahlungsdienstleistungen

Zahlungsdienstleister müssen die Gebühren für verschiedene Arten von Überweisungen detailliert melden, um Transparenz über die Kostenstruktur zu schaffen.

Diese differenzierte Darstellung ermöglicht der Bankenaufsicht eine Analyse der Preisgestaltung und den Vergleich traditioneller Überweisungen mit Echtzeitüberweisungen. Ziel ist es sicherzustellen, dass Echtzeitüberweisungen nicht durch übermäßige Gebühren gehemmt werden.

Offene Fragen bestehen hinsichtlich der Methodik der Meldungen (Durchschnittswerte vs. Stichtagswerte). Die Europäische Kommission wird hierzu technische Regulierungsstandards veröffentlichen.

2. Meldepflicht zu verweigerten Zahlungen

Die zweite zentrale Berichtspflicht umfasst den Anteil verweigerter Zahlungsausführungen, die aufgrund regulatorischer Vorgaben (z. B. Sanktionen) nicht durchgeführt werden konnten.. Dies betrifft sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Überweisungen, insbesondere Fälle, in denen Zahlungen aufgrund von Kundenprüfungen nach Artikel 5d abgelehnt wurden. Ziel ist es, die Effektivität der regulatorischen Maßnahmen zu bewerten und unzulässige Einschränkungen für Echtzeitüberweisungen zu vermeiden.

Die erste Berichtsabgabe ist für den 9. April 2025 vorgesehen und soll jährlich erfolgen.

Reporting als Chance für Banken

Die neuen Reporting-Verpflichtungen sind nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern bieten Banken auch Vorteile:

  • Bessere Compliance-Risiko-Steuerung: Die Analyse verweigerter Zahlungen gibt Aufschluss über spezifische Risikobelastungen einzelner Kundengruppen.
  • Optimierung interner Prozesse: Die verpflichtende Kundenbestandsprüfung erfordert leistungsfähige Systeme und effiziente Workflows.
  • Erhöhte Kostentransparenz: Die regelmäßige Erfassung von Gebühren erleichtert die Analyse interner Preisstrukturen und ermöglicht eine Optimierung der Preisgestaltung.

Die neuen Reporting-Verpflichtungen der Instant-Payment-Verordnung sind mehr als eine regulatorische Notwendigkeit. Sie eröffnen Zahlungsdienstleistern strategische Chancen zur Optimierung ihrer Compliance- und Steuerungsmodelle. Durch eine intelligente Integration der Meldepflichten in interne Prozesse können Banken nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern auch operative Effizienz und Transparenz steigern.

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Über den Autor

Dr. Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring ist Herausgeber des Bank Blogs und der Finanzbranche seit über 30 Jahren beruflich verbunden. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Als Experte für Strategien in den Bereichen Digitalisierung, Innovation und Vertrieb ist er gefragter Referent und Moderator bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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