Künstliche Intelligenz im Personalwesen – nur ein Hype oder echte Hilfe? Viele Unternehmen zögern noch, aber das Interesse wächst. Ein neuer Praxisleitfaden liefert Orientierung vor dem Hintergrund des EU AI Acts und stellt konkrete Einsatzbereiche vor.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz gewinnt in vielen Unternehmensbereichen immer mehr an Bedeutung.
Künstliche Intelligenz verändert zunehmend die Arbeitswelt – auch im Personalwesen. Während einige Unternehmen bereits erste KI-Anwendungen testen, stehen viele noch am Anfang. Der Umgang mit Chancen, Risiken und neuen Vorschriften wird dabei immer wichtiger.
Einer Studie des Digitaleverbands Bitkom zufolge setzten 2024 bereits 20 Prozent der deutschen Unternehmen auf Künstliche Intelligenz (KI). Im Vorjahr waren es noch 15 Prozent. Weitere 37 Prozent der Unternehmen planen den Einsatz von KI oder befinden sich in der Diskussionsphase. Auch im Bereich Human Resources (HR) findet KI zunehmend Anwendung. Sie hilft dabei, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten, Routineaufgaben zu automatisieren und die Qualität der Ergebnisse zu verbessern. KI-Tools können in allen Phasen des sogenannten Employee Cycles eingesetzt werden.
Aktuelle Nutzung und Zukunftspläne im HR-Bereich
Noch setzen nur wenige Personalverantwortliche tatsächlich auf Künstliche Intelligenz, doch das Interesse an entsprechenden Lösungen ist groß. Gleichzeitig zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen dem vorhandenen Potenzial und der realen Nutzung von KI-Anwendungen im Personalwesen.
So erstellen derzeit lediglich 14 Prozent der Unternehmen Arbeitszeugnisse mithilfe von KI, doch 45 Prozent halten dies künftig für denkbar. Bei der individuellen Weiterbildung der Mitarbeitenden liegt die aktuelle Nutzung bei 12 Prozent – dem gegenüber stehen 60 Prozent, die sich den Einsatz zukünftig vorstellen können. Und auch bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigt sich ein ähnliches Bild: Nur 11 Prozent setzen bereits KI-Tools ein, während 28 Prozent dem offen gegenüberstehen.
Etwa jedes zweite Unternehmen (49 Prozent) hält es für möglich, KI-gestützte Chatbots zur Beantwortung interner Anfragen an die Personalabteilung einzusetzen. Aktuell tun dies bereits 9 Prozent. 8 Prozent der Unternehmen verwenden KI zur Bewertung der Arbeitsleistung ihrer Beschäftigten, 6 Prozent zur Analyse der Arbeitsbelastung – mit jeweils 20 bzw. 19 Prozent, die dies künftig erwägen.
Einsatzbereiche von Künstlicher Intelligenz im Personalwesen im Vergleich.
Potenziale für berufliche Entwicklung
Nahezu ein Drittel der Unternehmen interessiert sich für KI-Anwendungen zur Unterstützung der beruflichen Entwicklung ihrer Mitarbeiter. Dazu zählen unter anderem Kompetenzanalysen, die anschließende Planung von Weiterbildungsmaßnahmen (31 Prozent), sowie Karriereberatungen durch simulierte berufliche Laufbahnen (33 Prozent). Derzeit kommen solche Tools jedoch nur bei 4 beziehungsweise 3 Prozent der Unternehmen zum Einsatz.
KI-Verordnung stellt hohe Anforderungen
Die europäische KI-Verordnung stuft Systeme im Bereich „Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit“ grundsätzlich als Hochrisiko-KI ein. Damit verbunden sind strenge rechtliche Anforderungen für Anbieter und Betreiber solcher Systeme.
Zur Unterstützung der Unternehmen hat Bitkom einen speziell auf den Personalbereich zugeschnittenen Praxisleitfaden veröffentlicht. Dieser ergänzt den allgemeinen Leitfaden zur Umsetzung der KI-Verordnung und bietet einen umfassenden Überblick über die relevanten Regelungen für das HR-Management. Behandelt werden unter anderem die Risikoklassifizierung, wie sie die Verordnung fordert, sowie die spezifischen Pflichten von Arbeitgebern.
Anwendungsbeispiele für KI im Personalwesen
Zudem enthält der Leitfaden konkrete Anwendungsbeispiele für den Einsatz von KI im Personalwesen – etwa im Recruiting, in der Personalentwicklung oder der Personalplanung. Auch Anbieter von KI-Lösungen im HR-Bereich erhalten damit Unterstützung bei der Bewertung und Einordnung ihrer Tools gemäß den Vorgaben der Verordnung.
Nach der Vorstellung praxisnaher Lösungen aus verschiedenen Unternehmen erfolgt eine systematische Risiko-Einstufung. Diese wird im direkten Bezug zu den rechtlichen Regelungen der KI-Verordnung erläutert und nachvollziehbar begründet.
Fazit: Große Chancen, klare Regeln notwendig
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Personalwesen steckt vielerorts noch in den Kinderschuhen, birgt jedoch enormes Potenzial zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung. Viele Unternehmen zeigen sich offen für KI-Lösungen, auch wenn die tatsächliche Nutzung aktuell noch hinter den Möglichkeiten zurückbleibt.
Gleichzeitig machen regulatorische Rahmenbedingungen wie die europäische KI-Verordnung deutlich, dass der Einsatz solcher Technologien mit Verantwortung und klaren Anforderungen einhergeht – insbesondere im sensiblen Bereich der Personalarbeit. Der neue Praxisleitfaden bietet hier eine wertvolle Orientierung und unterstützt Unternehmen dabei, KI rechtskonform, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert in ihre HR-Prozesse zu integrieren.
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