Trotz wirtschaftlicher Krise und Stellenabbau ist die Zahl der arbeitgeberseitigen Kündigungen kaum gestiegen. Vorzeitige Beendigungen von Arbeitsverhältnissen gehen inzwischen überwiegend vom Arbeitnehmer aus – ein Zeichen wachsender Verhandlungsmacht.

Personalabbau ohne Kündigungen, mehr Eigenkündigungen und ein Rückgang offener Stellen: Der Arbeitsmarkt verändert sich strukturell.
Nahezu täglich berichten die Medien über Pläne zum Personalabbau bei großen und bekannten Unternehmen. Tatsächlich sind dies keine Einzelfälle, sondern Anzeichen für einen seit Mitte 2024 beobachtbaren gesamtwirtschaftlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit. Das zeigt eine Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft.
Trotz des Personalabbaus zeigt die Anzahl der Entlassungen kaum Auffälligkeiten. Diese werden zwar nicht statistisch direkt erfasst, können jedoch zum Beispiel durch die Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt approximiert werden – wobei auch Zugänge aus Ausbildung berücksichtigt sind. Laut diesem Indikator gibt es im laufenden Jahr zwar etwas mehr Entlassungen als in den vorangegangenen Jahren – so wurden im Februar und März 2025 einige Tausend mehr Zugänge in Arbeitslosigkeit verzeichnet als im Vorjahr –, doch es sind immer noch weniger als im Jahr 2019, also vor der Corona-Pandemie. Auch das generelle Risiko, arbeitslos zu werden, bleibt im langfristigen Vergleich niedrig.
Die Unternehmen setzen beim Personalabbau offenbar auf eine andere Strategie: Statt über Kündigungen wird Personal zunehmend über die natürliche Fluktuation und eine deutliche Reduktion der Neueinstellungen abgebaut. Das zeigt sich deutlich an der Entwicklung der neu gemeldeten offenen Stellen, die derzeit – mit Ausnahme der unmittelbaren Corona-Krise im Frühjahr 2020 – auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2000 liegen.
Kündigungen durch Arbeitgeber werden seltener
Die geringe Bedeutung arbeitgeberseitiger Kündigungen ist kein neues konjunkturelles Phänomen, sondern Ausdruck eines längerfristigen strukturellen Trends. Darauf weist eine Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) hin – einer jährlichen Wiederholungsbefragung von rund 30.000 Personen. Dabei wird erfasst, ob Befragte seit der letzten Erhebung aus einer beruflichen Tätigkeit ausgeschieden sind und ob dies auf eine Eigen- oder eine arbeitgeberseitige Kündigung zurückzuführen war. Da retrospektiv gefragt wird, kann die Angabe auch einen Zeitraum aus dem Vorjahr umfassen. Zur Kategorie der arbeitgeberseitigen Kündigungen zählen auch Betriebsstillegungen, Auflösungsverträge sowie das Auslaufen befristeter Arbeitsverhältnisse.
Die Analyse wurde auf abhängig beschäftigte Personen beschränkt, wobei Auszubildende außen vor blieben. Nicht erfasst wurden zudem Fälle mit mehreren Stellenwechseln zwischen zwei Befragungszeitpunkten, was eine gewisse Unschärfe in der Datentiefe mit sich bringt.
Dennoch liefert die Auswertung ein klares Bild: Der Anteil der Beschäftigten, die seit der letzten Befragung ihr Arbeitsverhältnis beendet haben, sank von 11,9 Prozent im Jahr 2009 auf 9,4 Prozent im Jahr 2022. Dabei ist die Wechselbereitschaft stark von der allgemeinen Arbeitsmarktlage abhängig – je schlechter die Lage, desto geringer die Risikobereitschaft der Arbeitnehmer.
Eigenkündigungen nehmen deutlich zu
Noch auffälliger ist der langfristige Rückgang arbeitgeberseitiger Kündigungen: Während im Jahr 2009 noch 6 Prozent der Befragten davon berichteten, waren es 2022 weniger als 3 Prozent. Gleichzeitig zeigt sich eine leicht steigende Tendenz bei Eigenkündigungen. Besonders deutlich ist die Verschiebung bei der Verteilung der Kündigungsursachen: Im Jahr 2009 waren lediglich 34 Prozent aller Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen auf Eigenkündigungen zurückzuführen – 2022 waren es bereits 52 Prozent.
Diese Entwicklung zeigt nicht nur eine gestiegene Eigenverantwortung der Beschäftigten, sondern auch eine zunehmende Beweglichkeit am Arbeitsmarkt. Die Mehrheit der Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis selbst beenden, tut dies offenbar aus einer Position der Stärke: 84 Prozent von ihnen hatten zum Zeitpunkt der Kündigung entweder bereits eine neue Stelle in Aussicht oder sogar einen unterschriebenen Arbeitsvertrag.
Neue Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer
Dieser Anteil liegt deutlich über den Werten früherer Jahre, die zwischen 67 und 78 Prozent schwankten. Zum Vergleich: Von den Arbeitnehmern, deren Beschäftigung arbeitgeberseitig beendet wurde, verfügten lediglich 35 Prozent zum Zeitpunkt des Ausscheidens über eine neue berufliche Perspektive. Dieser Anteil blieb im gesamten Beobachtungszeitraum weitgehend konstant.
Die zunehmende Bedeutung von Eigenkündigungen deutet darauf hin, dass Arbeitnehmer im Zuge der günstigen Arbeitsmarktlage der 2010er Jahre und im Hinblick auf demografisch bedingte Fachkräfteengpässe an Einfluss gewonnen haben. Sie sind in vielen Fällen in der Lage, Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten oder zu verhandeln.
Vor diesem Hintergrund erscheint ein Arbeitsrecht, das den strukturell unterlegenen, besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmer als Leitbild nimmt, zunehmend reformbedürftig. Die Realität auf dem Arbeitsmarkt entwickelt sich hin zu einem Modell, in dem viele Beschäftigte ihre Position selbstbewusst und aktiv gestalten können.
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